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6.2. Auswahlverfahren für Projekte (inklusive Projektauswahlkriterien)


Zielsetzung des Projektauswahlverfahren ist es, Projekte objektiv, fair, unter Beachtung der einschlägigen Programmvorgaben und unbefangen und ohne jede Einflussnahme auf ihren Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie und zur Erreichung der strategischen Ziel der Region zu prüfen sowie ggf. Fördersätze zuzuordnen.


Die LAG hat sich grundsätzlich und hinsichtlich der Möglichkeiten Projekte einzureichen und dem unten beschriebenen Auswahlverfahren zu unterziehen für das „Call – System“ (Geblockte Antragsstellung zu einem Thema der LES) entschieden. Dies bedeutet, dass die LAG zu Themen der Strategie Calls veröffentlichen wird. Zu diesen thematischen Calls können sodann von Projektträgern aus der Region Projekte eingereicht werden.
Die Veröffentlichung des Calls unter Bezugnahme auf den, dem Callthema zugrundeliegenden Strategieteil samt Erläuterung muss ggf. mit einer näheren Beschreibung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Endtermin möglicher Projekteinreichungen auf der Regionshomepage veröffentlich werden. Ggf. kann der Call auch die Höhe der für den Call verfügbaren Fördermittel/Projektanzahl beinhalten. Ebenso können Calls bis zur Ausschöpfung der für den Call bereitgestellten Fördermittel erfolgen sowie förderbare Kosten/Projekt innerhalb der in der LES vorgesehen Rahmen definiert werden. (Zuständigkeit für Calls lt. Kapitel 6.1)


Maßgeblich hinsichtlich des verfügbaren Förderbudgets ist dabei das Datum bis zu welchen die vollständigen Projektunterlagen vorgelegt wurden.


Entsprechend der EU VO 1303/2013 Art 35c.) können auch Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe unterstützt werden. Kooperationsprojekte kommen daher bei einer frühzeitigen Einbindung der LAG und einer gemeinsamen Projektentwicklung mit der LAG in Betracht. Es gelten die Anforderungen und Bewertungskriterien der LES.


Auswahlverfahren für Projekte:

·     Beratungsmöglichkeit von Projektträgern bei der Projektgestaltung vor allem im Hinblick auf die Übereinstimmung des Projektes mit den Zielen in den unterschiedlichen Zieldimensionen beim LAG – Management. Die Vorlage einer schriftlichen Projektskizze per Mail hat auch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz schriftlich per Mail zu erfolgen. Dazu erfolgt die Veröffentlichung einer Check – Liste mit Mindestinhalten (z.B. Projektträger, Projektziel, Beitrag zur Strategie, Projektkostenschätzung, Potentiale…) auf der Regionshomepage

· Unverbindliches Vorscreening von Projektkonzepten hinsichtlich der, für eine Zustimmung notwendigen Übereinstimmungen mit der Strategie und des Umsetzungsbeitrags durch das LAG – Management ggf. unter Erstellung von Vorschlägen. Erstbesprechung und laufende Abstimmung der Projektentwicklung mit dem LAG Management insbesondere auch hinsichtlich der Querschnittsthemen und Gesamtziele der Region.

·    Vorlage des Gesamtprojektes beim LAG-Management spätestens zu dem im Call veröffentlichten Abgabetermin; Prüfung formale Voraussetzungen lt. Checkliste A

· Bewertung des Projektebeitrags zur Strategie durch das LAG-Projektauswahlgremium mittels Checkliste B: Punktebewertungssystem. Sofern bei Beurteilungen besonders schwierige zu beurteilenden Sachverhalten (z.B. auch bei LAG eigenen Projekten) auftreten, kann das LAG – Auswahlgremium auch Rücksprache mit der Bewilligenden Stelle beschließen. Bewertungsergebnis: A: Zustimmung und damit Weiterleitung des Projekts an die zuständigen Förderstellen zur formalen Projektprüfung oder B.) Ablehnung des Projekts. Das LAG-Auswahlgremium kann Projektträger zu einer persönlichen Vorstellung des jeweiligen Projekts einladen. Diese Einladung muss mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin auch schriftlich per Mail erfolgen. In diesem Fall kann das Projekt nur beurteilt werden, wenn der Projektträger der Einladung nachkommt und an der Sitzung teilnimmt. Sofern der Projektträger dieser Einladung nicht nachkommt, kommt das Projekt für eine weitere Bearbeitung nicht in Frage. Auch abgelehnte Projekte werden der zuständigen Förderstelle übermittelt.

·     Projekte welchen zugestimmt wurde, werden nach Erhalt der Fördergenehmigung in Kurzform unter Anführung der wesentlichen Zustimmungsgründe unter Beachtung des Datenschutzes und ohne Finanzangaben auf der Regionshomepage veröffentlicht.

·     Bei einem Beurteilungsergebnis, das die Unterstützung eines Projektes nicht ermöglicht, kann der LAG-Entscheidungsausschuss dem Projektträger Vorschläge zur Anpassung des Projektes an die regionale Entwicklungsstrategie machen. Im Falle einer Anpassung ist eine Neuvorlage des Projektes zulässig. Ebenso kann der Projektträger, sofern er dies wünscht, bei der nächsten Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums das Projekt persönlich vorstellen, insbesondere wenn die erste Beurteilung per Mail-Beurteilung erfolgte.

 

Projektauswahl - Projektauswahlkriterien:

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis a.) der Beurteilung der Einhaltung der notwendigen Voraussetzungen des Projektes für eine mögliche Unterstützung und b.) ihres Beitrags zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie und zur Erreichung der damit verbundenen strategischen Ziele der Region. Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums beurteilen dabei unabhängig, fair, ohne Einflussnahme, objektiv und unter Zugrundelegung der Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums sowie der u.a. im Kapitel 5 dargestellten Regelungen hinsichtlich der Einhaltung der EU-Verordnung 1303/2013 den Beitrag eines Projektes nach folgender Punktebewertung - Checkliste B:


In einem weiteren Teilschritt wird der anzuwendende Fördersatz sowie ggf. die Anwendung eines Bonus entsprechend der unten dargestellten Kriterien festgelegt. Sofern eine qualitative Vorauswahl vorgesehen ist, erfolgt diese gesondert nach den thematischen Beiträgen zur Strategie/Call.

a.)    Prüfung: Formale Voraussetzungen für eine mögliche Projektauswahl:


Die Voraussetzung für eine mögliche Auswahl eines Projektes wird anhand untenstehender Checkliste, die vorab auf der Regionshomepage veröffentlich wird, vom LAG – Management geprüft. Dieses hat dem Projektauswahlgremium über die Ergebnisse zu berichten. Für die weitere Beurteilung eines Projekts durch das LAG –Projektauswahlgremium ist in allen 15 Punkten ein JA notwendig. Sofern die Pkt. 8, 9, 10 oder 12 mit Nein beantwortet wurden, sind diese vom Projektauswahlgremium nochmals zu prüfen. Für Kleinprojekte gilt eine vereinfachte Checkliste lt. Kriterien Kleinprojekte.


Ad 1: Unterlagen ermöglichen die Beurteilung des Projekts entsprechend der Projektbeurteilungs-kriterien sowie eine Weiterleitung an die Förderstellen. – Checkliste wird nach Vorliegen aller formalen Anforderungen entsprechend ergänzt.

 

Checkliste A: Voraussetzung für eine mögliche Auswahl des Projekts

Ja

Nein

1

Vorlage Projektskizze und darauf basierende Erstbesprechung sowie laufende Abstimmung (mind. 2 Zwischenbesprechungen) bei der Projektentwicklung ist erfolgt

 

 

2

Vollständigkeit der Projektunterlagen lt. Liste (Förderantrag, Projekt-beschreibung, Kostenaufstellung, Angebote, Wirkungsmodell, formale Unterlagen wie z.B. Verpflichtungserklärung...  innerhalb der vorgesehenen Frist, einzelne Nachreichungen zu untergeordneten Bereich sind möglich.

 

 

3

Akzeptanz der notwendigen Beiträge des Projektträgers zur

 

 

 

Qualitätsmessung des Projektes (z.B. Wirkungsanalysen)

 

 

4

Informationen zum Projektträger sind vorgelegt: Rechtsform, Sitz, Eigentümer bzw. Mitglieder, Finanzierung des Projektes, ggf. Liste Projektpartner, Liste mit finanziellen Beitrag/Projektpartner bzw. Projektteilnehmer falls Beiträge geleistet werden.

 

 

5

Information des Projektträgers: Anwendung  BverG 2006 i.d.g.V. verpflichtend?

 

 

6

Überprüfung Antwort 5 sowie bei 5 Antwort ja - erfolgt Anwendung des Vergaberechtes?

 

 

7

Plausible Wirtschaftlichkeitsrechnungen bei Projekten mit entsprechenden Maßnahmen, Potentialabschätzungen, Wirkungen des Projektes/Indikatoren

 

 

8

Projekt entspricht grundsätzlich den Inhalten des Calls

 

 

9

Beitrag zur regionalen Grundstrategie (Kap. 3 Gesamtübersicht) grundsätzlich gegeben

 

 

10

Beitrag zur Strategieumsetzung in mind. 1 Aktionsfeld entsprechend des Calls grundsätzlich gegeben.

 

 

11

Unterzeichnete Unterstützungsvereinbarung ( siehe Angang) vorgelegt

 

 

12

Projektgesamtwirkungen erfolgen soweit möglich in der Region

 

 

13

Unterlagen zur Beurteilung der möglichen Inanspruchnahme eines Bonus bei Fördersätzen vorgelegt und ok (z.B. Beteiligte/Regionsgemeinde)

 

 

14

Darstellung der regionalen Wirksamkeit des Projektes und des Zusammenhangs Wirkung des Projekts zur Höhe der beantragten Fördermittel

 

 

15

Sitz des Projektträgers in der Region

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b.)   Beurteilung des Beitrages des jeweiligen Projektes zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie mittels Punktebewertungssystem mit gewichteten Faktoren:

Checkliste B: Beurteilung des Beitrages eines Projektes zur Umsetzung des lokalen Entwicklungsstrategie Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal

Gew.

Pkt.

S(GxP)

1

Beitrag Hauptziele LES (Kap. 3 Übersicht)

2

0

0

2

Beitrag Markenpolitik: Region mit Nationalparkqualitäten

2

0

0

3

Beitrag Familien-Kinder - Betreuung

2

0

0

4

Beitrag Kooperatives Wirtschaften

2

0

0

5

Beitrag Fördermittel zur regionalen Wirtschaft

2

0

0

6

Beitrag zumindest zu einem Strategieteil in einem Aktionsfeld

2

0

0

7

Beitrag Sozialkompetenz in der Region

1

0

0

8

Nachhaltigkeit ökonomisch

1

0

0

9

Beitrag Erhalt biologische Vielfalt sowie ökologischer, sozialer Nachhaltigkeit

1

0

0

10

Intensität Kooperationsgrad und Vernetzung

1

0

0

11

Innovation bezogen auf die Region

1

0

0

12

Multisektoral

1

0

0

13

Schaffung/Erhaltung Arbeitsplätze in der Region

1

0

0

14

Auswirkung auf regionale Kaufkraft

1

0

0

14

Auswirkung Kaufkraftbindung an Region

1

0

0

16

Beitrag jew. Grundstrategie nach Treacy/Wiersema

1

0

0

17

Auswirkung Frauen der Region 4.)

1

0

0

18

Auswirkung Jugend der Region 4.)

1

0

0

19

Auswirkung weniger Involvierter der Region 4.)

1

0

0

20

Regionale Wirksamkeit 5.)

1

0

0

21

Ausgewogene Wirksamkeit Leader in der Region 6.)

1

0

0

22

Integration Querschnittsthemen wie Klima(wandel), Lebenslanges Lernen oder barrierefrei Aspekte 7.)

1

0

0

 

Summe Merkmale/Gewichtung

28

 

0

 

Gewichteter Durchschnitt:

 

 

0

 


Checkliste B:
Beurteilung Projektbeitrag, wird vorab auf der Regionshomepage veröffentlicht


Anmerkungen zur Punktebewertung:  Schulnotensystem: 1 entspricht einem sehr hohen Beitrag zum jeweiligen Teilziel; 5 = kaum bzw. negativer Beitrag ist zu erwarten; Kriterien die in einem Projekt offensichtlich nicht umsetzbar sind werden mit 3 bewertet.
Ein Projekt muss in einer der Hauptstrategiebeurteilungen (Kriterien 1, 2, 3, 4) sowie im Kriterium 6) mindestens die Note 2 erreichen.
Ebenso muss in einem der Kriterien Auswirkung auf Frauen oder Jugend oder weniger Involvierter zumindest die Bewertung 2,6 erreicht werden. Projekte von Projektträgern mit Sitz in der Region bedürfen eines gewichteten Punktedurchschnitts von höchstens 2,6 Punkten, um eine Unterstützung aus Leadermitteln zu erhalten.


Strategieteil Innovation
: Innovationsprojekte werden unter der Annahme bewertet, dass die Innovation bestmöglich erfolgreich ist. Gewichtung Kriterium 11 Innovation: 5;
Weitere Darlegungen zur Bewertung finden sich in der Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums.

 

Kleinprojekte: Nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte bis zu Kosten von €5.700.- können bei gemeinnützigen Vereinen/NGO’s oder Gruppen von nicht organisierten Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz, Tätigkeits- und tatsächlichen Wirkungsbereich in der Region haben, unterstützt werden, wenn ein entsprechender Call vorliegt. Das jeweilige Projekt muss mindestens Projektkosten von € 2.500.- aufweisen und seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Region entfalten. Für die Bewertung gilt folgende, vereinfachte Checkliste B-K:

Checkliste B-K: Beurteilung des Beitrags von KLEINPROJEKTEN zur Umsetzung

der lokalen Entwicklungsstrategie Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal

Vereinfachtes Beurteilungssystem gem. Kap 6.2 Regionsstrategie

         
         
 

Projektbeurteilung WWohlviertelRegionNP Thayatal

Gew.

Pkt.

S(GxP)

1

Beitrag Hauptziele LES (Kap. 3 Übersicht)

2

0

0

2

Beitrag Markenpolitik: Region mit Nationalparkqualitäten

2

0

0

3

Beitrag Familienregion

2

0

0

4

Beitrag Fördermittel zur regionalen Wirtschaft

2

0

0

5

Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial)

1

0

0

6

Kooperationsgrad, Vernetzung

1

0

0

7

Beitrag zumindest zu einem Strategieteil in einem Aktionsfeld lt. Call

1

0

0

8

Auswirkung auf Frauen oder Jugend oder weniger Involvierter der Region

1

0

0

9

Einbindung Querschnittsthemen LE wie Barrierefreiheit, Lebenslanges Lernen oder Klima

1

0

0

10

Regionale Wirksamkeit

1

0

0

 

Summe Merkmale/Gewichtung

14

 

0

 

Gewichteter Durchschnitt:

 

 

0

 


Weitere Rahmenbedingungen zu Kleinprojekten finden sich in Kap. 8.2.15.3.2.2 des Programms Ländliche Entwicklung.


Kooperationsprojekte:
unterliegen dem oben angeführten Auswahlverfahren. Förderfähig sind die Anbahnungskosten und Vorbereitungskosten von nationalen (ausgenommen Niederösterreich) und transnationalen Kooperationsprojekten sowie die Durchführung der Projekte. Kooperationsprojekte sind nur unter Beteiligung der LAG zu wichtigen Teilen der Strategie sowie entsprechend Kap. 3.9 möglich. Transnationale Kooperationsprojekte unterliegen einem zusätzlichen Auswahlverfahren durch das BMLFUW auf Basis der, von diesem Ministerium bekanntgegeben Auswahlkriterien. Spiegelprojekte (Projekte gleichen Inhalts, die in mehreren Regionen gleichzeitig durchgeführt werden) fallen nicht unter Kooperationsprojekte.


Höhe der Förderungen (Fördersätze); anrechenbare Projektkosten, Call, Verfahrensänderungen Projektauswahl, Fördersätze

(Auf die auch in Kap. 3 definierten Projektanforderungen je Strategieteil wie z.B. Mindestteil-nehmer, Mindestwirksamkeit in Gemeinden usw. wird hingewiesen):

Sofern nicht beihilfenrechtlich zwingend andere Fördersätze anzuwenden sind, gelten die im Folgenden angeführten Fördersätze:
Prozentangaben beziehen sich dabei auf die förderbaren Projektgesamtkosten; Angaben zur Mindestanzahl von Gemeinden/Gemeindegebiete, die in Projekten integriert sind, beziehen sich auf Mitgliedsgemeinden des Waldviertler Wohlviertels Region Nationalpark Thayatal. Werden Projekte von mehreren Projektträgern zu einem Strategieteilbereich abgestimmt aber als Einzelprojekte durchgeführt, so ist, falls ein Bonus für innerregionale Kooperation vorgesehen ist, dieser zuzuerkennen.
Sofern ein Projekt beihilfenrechtlich unter das Wettbewerbsrecht fällt ist grundsätzlich die für den Projektträger günstigste, rechtlich anwendbare Regelung anzuwenden. Förderhöhe 40% oder Gruppenfreistellungsverordnung oder de mimimis Regel.

A: Fördersatz Strategische Leitprojekte (alle 3 Aktionsfelder):

·      Gesamtregional wirksame Strategieumsetzungsprojekte für die strategische Positionierung der Region: Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal, die alle Regionsgemeinden einbinden und/oder einen zentralen Beitrag auch in Form von abgestimmten Einzelprojekten zu folgenden Strategieteilen leisten (Kap.3 Seite 18 Grundstrategie sowie jeweils Strategieteile  A1 im Kap. 3.1.2, sowie A in den Kap. 3.2.2 sowie 3.3.3). Dies sind:


Aktionsfeld1-Wertschöpfung: Strategieteil A1
(Vernetzung, kooperative Vermarktung der Wirtschaftenden - Qualitätspartner, Markenentwicklung Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal);


Aktionsfeld2-Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe: Strategieteil A
(Vernetzung, kooperative In Wertsetzung hinsichtlich der Aktionsfeldthemen - Qualitätspartner, Markenentwicklung Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal);


Aktionsfeld3-Gemeinwohl Strukturen und Funktionen: Strategieteil A:
Positionierung des Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal als Familienregion mit Nationalpark- qualitäten.

·     Lebenslanges Lernen in allen 3 Aktionsfeldern

·     Projekte zum Themenbereich demografischer Wandel/Aktionsfeld Gemeinwohl und Strukturen: Strategieteile A , B (Regionsinformationen), C (Kultur für Zuzug) und D1 (Kinder, Familien, Einelternfamilien: Verbesserung des Betreuungsangebots) sowie D2 (Sensibilisierungsmaßnahmen Kind-/Familienorientierung)



Fördersatz strategische Leitprojekte: 80% der anrechenbaren Projektkosten bzw.
Fördersatz bei einzelbetrieblichen Maßnahmen Strategieteil A1: 70%


B: Fördersätze Aktionsfeld Wertschöpfung:
Sofern unten nicht anders geregelt bzw. Beihilfenrecht zwingend anzuwenden ist, gilt ein Fördersatz von: 60% der anrechenbaren Projektkosten

·     Strategieteil A2/Weiterentwicklung lokaler Wirtschaftskooperationen: Bonus auf Fördersatz: +10% wenn Projektpartner aus mindestens 3 Regionsgemeinden und 11 Branchen (Zuordnung nach ÖNACE) in das Projekt eingebunden sind.

·     Strategieteil A2.1/Kooperative Maßnahmen Unternehmerinnen:Bonus auf Fördersatz: + 5%. Der Bonus kann bei Zutreffen der Voraussetzungen mit dem Bonus A2 kombiniert werden – maximal ist damit für ein von Unternehmerinnen getragenes Wirtschaftskooperationsprojekt ein Fördersatz von 75% möglich.

·     Strategieteil A3/Entwicklung und Umsetzung touristische Marketingmaßnahmen

Projektpartner aus mindestens 5 Regionsgemeinden: Bonus 10%; aus mindestens 7 Regionsgemeinden: Bonus 20%; Der Fördersatz von 60% ist um 10% zu reduzieren, wenn Partner aus weniger als 5 Regionsgemeinden eingebunden sind sowie um 20% zu reduzieren, wenn Partner nur aus 3 Regionsgemeinden eingebunden sind.

·     Strategieteil B1/Wirtschaftsimpulse zur Anregung von Diversifizierung und Innovation: Fördersatz: 100%.

·     Strategieteil B2/Förderung von Innovationen: Fördersatz: 70 % ggf. de minimis. Nachdem im Vorhinein bei dieser Projektart nicht feststeht, welche Beihilfenregel ggf. anzuwenden ist, kann ein Fördermittelrahmen nur über für den Strategieteil/Call bereitgestellten Fördermittel definiert werden).

·     Strategieteil B3/Unterstützung der Wirtschaftenden bei der Nutzung neuerer Methoden (Fundraising, Bürgerbeteiligungen, CSA…): Bonus auf Basisfördersatz, ggf. de minimis: 20%

·     Strategieteil B4/Weiterentwicklung touristische Infrastruktur:

Bonus auf Basisfördersatz: +10% wenn

a.) ein Projekt/Thema in mindestens 3 Regionsgemeindegebieten (ggf. auch als abgestimmte Einzelprojekte) umgesetzt wird oder

b.) der Projektträger ein gemeinnütziger, ehrenamtlich getragener Verein mit Sitz und Wirkungsbereich in der Region ist.

Bonus bei reinen Planungen und Konzepten: +20% Die Boni sind nicht kombinierbar.



C: Fördersätze Aktionsfeld Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe:

·     Strategieteil B/Erhaltung und In-Wertsetzung der biologischen Vielfalt der Region: Fördersatz: 80% der anrechenbaren Projektkosten

·     Strategieteil C/ Klimaschutz, Klimawandel: Fördersatz: 70% 

·     Strategieteil D/In Wert Setzung natürliche Ressourcen: Fördersatz: 70%
Bonus Strategieteile C und D: + 10% auf Fördersatz bei Sensibilisierungsprojekten, in die 12 Regionsgemeinden eingebunden sind. Malus: Reduktion des Fördersatzes um 10%  bei Projekten, in die weniger als 6 Regionsgemeinden eingebunden sind.

·     Strategieteil E/Vernetzung kultureller Angebote sowie Mittelalter Angebote: Fördersatz: 70%; Bonus: + 10% Förderung für Projekte die Angebote von Kulturschaffenden oder von Mittel-alterzielen aus mindesten 6 Regionsgemeinden umfassen.


D: Fördersätze Aktionsfeld Gemeinwohl und Strukturen:

·     Strategieteil A (siehe auch oben Fördersätze strategische Leitprojekte): Projekte, die nur auf Einzelgemeindeebene wirksam sind: 70%

·     Strategieteil D3 (Jugendangebote) sowie D 5 (Multifunktionale Räume): Fördersatz: 70% der anrechenbaren Projektkosten; Bonus +5% wenn Projekte zu mehr als 70% von Frauen getragen werden.

·     Strategieteile D4 (Weiterentwicklung Ausbildungsangebote), E (Verbesserung der Rahmenbedingungen für Betreuungsangebote: Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen …) sowie Generationen übergreifende Maßnahmen und Barrierefreiheit, F (Vernetzung, Weiterentwicklung Gesundheitsangebote): Fördersatz: 70% der anrechenbaren Projektkosten,

Bonus: + 5% für Projekte, die zu mehr als 70% von Frauen getragen werden; + 5% Bonus für in allen 19 Regionsgemeinden umgesetzte Projekte (Bonus ist kombinierbar); Malus -10% für Projekte die in weniger als 3 Gemeinden umgesetzt werden und/oder Menschen aus weniger als 3 Gemeinden beteiligen.

·     Strategieteil G/Verbesserung Nahversorgung: Nichtinvestive Maßnahmen lt. Kap. 3.3.2 z.B. Planungskosten für Nahversorger: Fördersatz 60%; maximal anrechenbare Projektkosten € 30.000.-; Investitionsmaßnahmen Nahversorger entsprechend Kap. 3.3.2: 50% der anrechenbaren Projektkosten; de minimis; maximal jeweils 1 Projekt je Standort.

 

·     Strategieteil H/Kommunikationstechnologie z.B. Glasfaser: Fördersatz: 50%, Bonus 1 wenn in einem Projekt aus mindestens 6 Regionsgemeinden Gebiete beinhaltet sind: + 10% auf Fördersatz; Bonus 2: wenn in einem Projekt aus 12 Regionsgemeinden Gebiete beinhaltet sind: + 20%; es kann nur Bonus 1 oder Bonus 2 zur Anwendung kommen.

 


Fördersätze Kleinprojekte:
Fördersatz 80%; Bonus 1: +5% für Projekte die in mindestens 3 Regionsgemeinden umgesetzt werden oder in welche Akteure aus mindestens 3 Regionsgemeinden eingebunden sind oder Bonus 2: +10% bei Trägerschaft des Projekts durch Menschen mit Beeinträchtigungen oder Migranten. Wenn Bonus 2 zur Anwendung kommt, kann Bonus 1 nicht in Anspruch genommen werden.


Fördersätze Kooperationsprojekte:

Kooperationsprojekte mit Partnern nur aus Niederösterreich: Es ist der Fördersatz der oben zur jeweils angeführten Teilstrategie angegeben ist anzuwenden.
Nationale und transnationale Kooperationsprojekte: Fördersatz: 80%.

 


Anrechenbare Projektkosten:
ausgenommen der oben angeführten strategischen Leitprojekte, der Kleinprojekte, der Förderung von Innovationsprojekten (Strategieteil B2 Kap.3.1.2) sowie der unten gesondert angeführten Werte gilt für alle anderen Projekte: Die anrechenbaren Kosten betragen je Projekt mindestens € 2.500.- und maximal € 140.000.- oder wie im jeweiligen Call (bis maximal € 140.000.- / Projekt) angegeben.


Für Projekte Planungsleistungen Nahversorger (Aktionsfeld Daseinsvorsorge/Strategieteil G) sowie Einrichtung Wohnmobilstellplätze (Aktionsfeld Wertschöpfung/Strategieteil B4) betragen die maximal anrechenbaren Projektkosten EUR 30.000.-. Angegebene Fördersätze beziehen sich jeweils auf die anrechenbaren Projektkosten.


Eigenleistungen sind entsprechend den Vorgaben der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderung“ GZ BMLFUW – LE1.1.1/01711-II/2/2014 in allen Projekten anrechenbar.

 

Calls: Startcall: Kleinprojekte zum Thema Kinder & Familien im Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal, max. Fördersumme: EUR 55.000.-, mind. 3 Projekte sollen von Menschen mit Beeinträchtigungen getragen werden. Call 2016: Innovation, Projekte die als solche schon in der Strategie angeführt und damit von der LAG mit Beschluss in diese aufgenommen worden sind, bedürfen keines eigenen Calls. Die Projekte müssen jedoch nach dem oben angeführten Auswahlverfahren ebenso vom Projektauswahlgremium der LAG nach gleichen Maßstäben wie andere Projekte bewertet werden.

Wie ebenfalls oben dargelegt (z.B. Kap. 2.2) hat die LAG zur Ermöglichung von Projekten sowie zur Sicherstellung der Gesamtwirksamkeit von Projekten beschlossen, Kernprojekte die zur Umsetzung der Strategie von zentraler Bedeutung sind, unter bestmöglicher Einbindung regionaler Akteure selbst durchzuführen.


Verfahrensänderungen:
Abschließend ist festzuhalten, dass das in Kapitel 6.2 dargestellte Verfahren zur Projektauswahl, Unterstützung und Förderhöhen regelmäßig evaluiert wird. In begründeten Fällen können während der Leaderperiode Verfahren, Auswahlkriterien und Förderhöhen geändert werden, nachdem diese Änderungen der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Kenntnis gebracht wurden. Sofern solche Änderungen erfolgen, werden diese i.S. der Transparenz auf der Homepage der Region veröffentlicht.

 

6.3.  Darstellung der Transparenz der Entscheidungen

·      Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte der Strategie auf der Regionshomepage.

·      Projektskizzen sind nach einer ersten Kontaktaufnahme in jedem Fall schriftlich per Mail mit Empfangsbestätigung an das LAG – Management- zwecks objektiver Nachverfolgbarkeit - zu übermitteln – ein entsprechendes Formular wird ebenfalls auf der Homepage veröffentlich.

·      Calls zur Projekteinreichungen inklusive einer Darstellung der jeweiligen Fördersätze sowie ggf. unter Angabe der maximal anrechenbaren Kosten werden auf der Homepage der Region zumindest 6 Wochen vor Ablauf der Vorlagefrist von Projekten veröffentlicht.

·      Verfahren zur Beurteilung der Projekte inklusive Checkliste A und B (Kap. 6.2) bzw. B-K und mögliche Fördersätze /Boni sowie Erläuterungen ggf. Änderungen werden auf der Homepage veröffentlicht.

·      Projekte, bei welchen der Entscheidungsausschuss einen entsprechenden Beitrag zur Umsetzung der Strategie festgestellt hat, werden nach Vorliegen der formalen Genehmigung durch die Förderstellen in kurzer Form soweit rechtlich (Datenschutz, Urheberrechte…) möglich inklusiver einer kurzen Begründung, aus welchen Gründen die Zustimmung erfolgte, auf der Homepage der Region veröffentlicht.

·      Sollten Projekte im Wege der oben angeführten Beurteilung auf elektronischem Weg, nicht die erforderliche Zustimmung finden, so kann der Projekteinreicher, sofern er dies wünscht, sein Projekt bei der nächsten Sitzung des Entscheidungsausschusses nochmals persönlich vorstellen, wonach eine Neubewertung stattfindet.

 

·      Mind. 3x jährlich wird die LAG in geeigneter, einer breiten Regionsöffentlichkeit zugängigen schriftlichen Form (z.B. Regionshomepage oder durch Infoheft oder Beiträge in lokalen Medien mit entsprechenden Leserzahlen, Gemeindezeitungen) über genehmigte Projekte inklusive Begründung informieren.





Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums der Lokalen Aktionsgruppe

 
„Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal“

 

1.)   AUFGABE: Aufgabe des Projektauswahlgremiums ist es, Projekte objektiv, fair, offen und unbefangen und ohne jegliche Einflussnahme auf ihren Beitrag zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie und zur Erreichung der strategischen Ziele der Region zu prüfen. Die Beurteilung ob und in welchem Umfang ein Projekt ausreichend Beiträge zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie leistet, erfolgt mittels dem, in der LES Waldviertler Wohlviertel dargestellten Bewertungssystemen (v.a. Checkliste A und Checkliste B bzw. B-K für Kleinprojekte, Kap. 6.2 und 6.3). Die Beurteilung ob für einzelne LAG Entscheidungsgremiumsmitglieder eine mögliche Befangenheit hinsichtlich der Beurteilung einzelner Projekt vorliegt, erfolgt ebenfalls nach den, in der LES verbindlich dargestellten Kriterien und ist durch jedes Mitglied im Vorfeld einer Beurteilung durchzuführen. Falls Befangenheit vorliegt, ist diese vor einer Beurteilung des betroffenen Projektes den anderen Mitgliedern des Entscheidungsgremiums und dem LAG-Management – bei schriftlicher Beurteilung durch E-Mail – ebenso mitzuteilen wie eine versuchte Einflussnahme.

 

2.)  ZUSAMMENSETZUNG: Die Zusammensetzung des Entscheidungsausschusses ist wie folgt verbindlich geregelt: EU VO 1303/2013, Lokale Entwicklungsstrategie Waldviertler Wohlviertel sowie Vereinsstatut des Trägervereins Waldviertler Wohlviertel § 16 Ausschüss
Der Geschäftsführer des Vereins/LAG Management nimmt an Sitzungen des Entscheidungsausschusses mit beratender Stimme teil und/oder organisiert den Auswahlvorgang bei Beurteilung durch E-Mail oder Fax.

3.)      STRUKTUR/MITGLIEDER: siehe LES

Sofern eine Nachbesetzung bei Mitgliedern des Entscheidungsausschusses erforderlich wird, so darf diese nur so erfolgen, dass keine Veränderung beim Anteil des öffentlichen Sektors und beim Anteil der Frauen im Gremium auftritt.

Die Beurteilung eines Projekts muss durch mindestens 7 6 Personen des Auswahlgremiums bzw. ggf. der Ersatzmitglieder durchgeführt werden. Fr. Dir. Christiane Stöger vertritt die nicht dem öffentlichen Sektor angehörende Mitglieder des Projektbeurteilungsgremiums. Bgm. Franz Göd/Bgm. Mag. Rudolf Mayer vertritt dem öffentlichen Sektor zuzurechnenden Mitglieder des Auswahlgremiums.

4.)       AUFGABEN:

Ziel ist es, das Projekte die unterstützt werden, eine möglichst breite Wirkungen entsprechend der Strategie/Aktionsfelder in der Region erzielen. Daher hat der jeweilige Projektträger im Vorfeld diese Wirkungen zu beschreiben und darzustellen, durch welche Maßnahmen die breite Wirksamkeit erreicht wird sowie die Projektunterstützungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Grundsätzlich ist die Strategie im Sinne von CLLD/LEADER („Umsetzung von von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur regionalen Entwicklung“) darauf ausgerichtet, dass Projekte von Personen und Institutionen aus der Region Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal (Wohnsitz, Sitz in der Region, Arbeitsplätze in der Region) durchgeführt werden und alle Projektwirkungen (z.B. Aufträge, Arbeitsplatzabsicherung) in möglichst hohem Umfang in der Region erfolgen.

Projektträger, die nicht in Region wohnhaft sind oder ihren Sitz haben, können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen Projektträger von Leader unterstützen Projekten aus Mitteln der Region sein, wenn der Projektträger vor der Projektbeurteilung nachweisen kann, dass Projektwirkungen mindestens im Umfang der Unterstützung aus Leadermittel in der Region ausgelöst werden, eine Projektbewertung von mindestens 2,4 erreicht und ein wesentlicher Beitrag zu den Hauptzielen der LES geleistet wird. Bei einer beantragten Unterstützung von Personalkosten, die nicht in der Region anfallen (z.B. keine Kommunalsteuerpflicht in einer der Regionsgemeinden) ist dies besonders auch hinsichtlich Sparsamkeit oder Alternativen zu prüfen. Insgesamt können für Projekte von Projektträgern die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in einer der Regionsgemeinden haben maximal 10% der für Projektförderungen verfügbaren Leadermittel verwendet werden.

Sollten Projekte eingereicht werden, die sehr ähnliche Inhalte aufweisen und zueinander in Konkurrenz stehen, so ist es Aufgabe des LAG-Managements im Vorfeld Abstimmungen und/oder Kooperationen der Projektträger herbeizuführen. Sollte dies nicht (ausreichend) möglich sein, wird nur jenes Projekt unterstützt, dass in einer gesonderten Bewertung durch das Auswahlgremium einen höheren Beitrag zur LES und strategischen Zielen aufweist. Sofern dabei Projekte von Projektträgern die Wohnsitz/Sitz in der Region haben zu Projekten von Projektträgern die Sitz/Wohnsitz nicht in der Region haben in Konkurrenz stehen, werden innerregional getragene Projekte unterstützt.

Alle Projektträger haben vor der Beurteilung die Zusammenarbeitsvereinbarung, die 2007 in der LES vereinbart wurde in der aktuellen Form rechtsverbindlich zu fertigen. Dies gilt sinngemäß für die Vorlage des Wirkungsdatenblattes vor Projektbeginn, jährlich und nach Projektabschluss.

 

5.) DURCHFÜHRUNG DER BEURTEILUNG: Die Beurteilung von Projekten kann im Rahmen von Sitzungen und/oder per schriftlicher Beurteilung beispielsweise per Mail erfolgen. Bewertungen bei Sitzungen können mit schriftlichen Bewertungen kombiniert werden. Erfolgt die Beurteilung in Sitzungen, so hat die Einladung dazu schriftlich durch das LAG – Management in Abstimmung mit dem Obmann mindestens 14 Tage im Vorhinein zu erfolgen. Beurteilungen per Mail erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mails. Die Beurteilungen sind in diesem Fall in einer nachweisbaren Form (z.B. Mail, gescannte Datei mit Unterschrift) an das LAG – Management zu übermitteln. Das LAG Management fasst die Beurteilungen zusammen und informiert die Gremiumsmitglieder über das Gesamtergebnis der Beurteilung.

Es dürfen nur vollständig, entsprechend auch den formalen Bedingungen für eine eventuelle Projektgenehmigung durch die zuständige Förderstelle vorliegende Projekte beurteilt werden. Projektträger können ein Vorscreening von Projektkonzepten beantragen, in welchem unverbindlich geprüft wird, ob ein Projekt einen ausreichenden Beitrag zur LES leistet und möglicherweise für eine Leaderunterstützung in Frage kommt. Das LAG – Management prüft die Projekte hinsichtlich fristgerechtem Eintreffen bei Calls und den formalen Voraussetzungen lt. Checkliste A, Kap 6.2 LES. Sofern ein Projektträger nicht alle erforderlichen JA – Bewertungen erhalten hat, ist der Obmann darüber zu informieren und die Entscheidung des LAG-Managements durch das Auswahlgremium zu überprüfen.

Die Überprüfung des Projektbeitrags zur Umsetzung der Strategie erfolgt durch Beurteilung der einzelnen Projektbestandteile an Hand der in der LES dargestellten Punktebewertung (Checkliste B bzw. B-K) mit dem Schulnotensystem (1 = entspricht sehr gut; 5 = keine Entsprechung). Für eine Unterstützung des Projektes muss mindestens eine Beurteilung von 2,6 erreicht werden. Die Bewertung erfolgt durch die gemeinsame Festlegung einer Note für das jeweilige Kriterium. Findet keine Einigung auf einen gemeinsamen Wert statt, so ist das arithmetische Mittel der einzelnen Noten zu errechnen. Bei schriftlicher Bewertung gilt ebenso das arithmetische Mittel der Einzelnoten als die Bewertung durch das PAG.

Gesondert wird geprüft, welcher Fördersatz lt. LES anzuwenden ist und ob Boni anzuwenden sind. Dies gilt auch für die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen betreffend möglicher Fördersätze / Zuschusshöhen.

An Projektbeurteilungssitzungen dürfen nur Mitglieder des Entscheidungsgremiums und das LAG – Management teilnehmen. Das Projektbeurteilungsgremium kann Projektträger zur Vorstellung des jeweiligen Projektes zu Sitzungen einladen. In diesem Fall kann das Projekt nur beurteilt werden, wenn der Projektträger der Einladung nachkommt und an der Sitzung teilnimmt. Sofern der Projektträger dieser Einladung nicht nachkommt, kommt das Projekt für eine weitere Bearbeitung nicht in Frage.

Wenn bei vorgesehener schriftlicher Beurteilung mindestens 1/3 der Gremiumsmitglieder die Beurteilung eines Projektes im Rahmen einer Sitzung verlangen (z.B. wegen Projektkomplexität), ist die Projektbeurteilung im Rahmen einer Sitzung durchzuführen. Diese ist durch das LAG – Management in Absprache mit dem Obmann binnen 14 Tage nach Einlangen der Anforderung zu organisieren und hat innerhalb eines Monats stattzufinden.

Die Projektbeurteilungen durch die LAG – Entscheidungsausschuss werden vom LAG – Management durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen vorbereitet.

Ergänzende Informationen zur in der LES angeführten Punktebewertung/Kriterien:

Kooperationsgrad (K10): Zusammenarbeit: 90% der Regionsgemeinden sind involviert = 1; rein örtlicher Charakter = 5;

Beitrag zur maßnahmenspezifischen Grundstrategie (K16): Beitrag zur in der jeweiligen Teilstrategie angeführten Grundausrichtung (z.B. Kundenpartnerschaft oder Produktführerschaft oder Kostenführerschaft);

Kriterium 20: Regionale Wirksamkeit (= Außenwirkung) über Leaderregionsgrenzen = 1; keine Außenwirkung = 5;  

Kriterium 22:Berücksichtigung von Klimaauswirkungen/Klimawandel z.B. im Sinne von climate proofing sowie Auswirkungen auf Barrierefreiheit sowie Querschnittsthemen lt. Programm LE.

Kann ein Projekt zu einem Kriterien keinen Beitrag leisten so wird dieses Kriterium mit 3 bewertet.

6.) PROJEKTABLEHNUNGEN: Bei einem Beurteilungsergebnis, dass die Unterstützung eines Projektes nicht ermöglicht, kann der LAG – Entscheidungsausschuss dem Projektträger Vorschläge zur Anpassung des Projektes an die regionale Entwicklungsstrategie machen. Im Falle einer Anpassung ist eine Neuvorlage des Projektes zulässig. Ebenso kann der Projektträger, sofern er dies wünscht, bei der nächsten Sitzung des LAG Entscheidungsgremiums das Projekt dann persönlich nochmals vorstellen, wenn eine persönliche Vorstellung noch nicht erfolgte (z.B. bei elektronischen Projektbeurteilungen).

 

7.)   VERSCHWIEGENHEIT: Die Mitglieder des Entscheidungsausschusses werden keine Informationen über Projekte oder Projektansätze, welche sie auf Grund ihrer Funktion im Entscheidungsausschuss erhalten haben, an dritte Personen vor einer formalen Genehmigung des Projektes durch die zuständige Förderstelle weitergeben, sofern dafür nicht eine Zustimmung des jeweiligen Projektträgers vorliegt. Auch danach sind ggf. rechtliche Rahmenbedingungen wie Datenschutz oder Urheberrecht zu beachten.

8.)  TRANSPARENZ: Nach Vorliegen der formalen Projektgenehmigung erfolgt soweit rechtlich möglich (Datenschutz, Urheberrecht…) eine öffentlich zugängige Information zum Projekt in Kurzform auf der Regionshomepage unter Angabe der Gründe, die zu einer Zustimmung des Projektes führten ohne Finanzierungsangaben. (Beiträge des Projekts zur Umsetzung der LES Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal) .

9.) WEITERE VEREINBARUNGEN:Das LAG Management hat Unterlagen und Projektbeurteilungen auch zur Nachvollziehbarkeit entsprechend aufzubewahren. Nach spätestens 2 Jahren erfolgt eine Evaluierung des vorliegenden Systems und ggf. eine Anpassung. Weitere mögliche Anpassungsmaßnahmen sind in der LES geregelt.