A- A A+


5.1.      
Rechtsform der LAG


Die LAG Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine juristische Person und hat die Rechtsform eines Vereins nach dem österreichischen Vereinsgesetz – ZVR Zahl:
795136183 – Sitz 2095 Drosendorf. Zuständige Vereinsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Horn. Der Verein Waldviertler Wohlviertel wurde 2001 als Träger von der örtlichen Bevölkerung entwickelten Maßnahmen zur lokalen Entwicklung gegründet.


5.2.    
Zusammensetzung der LAG


Die LAG Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine öffentlich – private Partnerschaft der örtlichen Bevölkerung zur Umsetzung dieser betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung. Die namentliche Zusammensetzung der Vollversammlung der LAG, die der Generalversammlung des Vereins Waldviertler Wohlviertel i.S.d. Vereinsgesetztes 2002, geltende Fassung 2014 entspricht, findet sich in der Anlage „Liste der Mitglieder der LAG“. Jedes Mitglied der LAG entsprechend dieser Liste verfügt in der Vollversammlung über eine Stimme.


Daraus ergibt sich folgende Struktur und Verteilung der Stimmrechte:

Anzahl Mitglieder LAG = Anzahl Stimmrechte:

47

100,0%

Stimmrechte Nicht öffentlicher Sektor*)

27

57,4%

Stimmrechte öffentlicher Sektor

20

42,6%

Stimmrechte Frauen

25

53,2%

Stimmrechte Männer

22

46,8%

Sektoren neben dem öffentlichen Sektor

 

 

Wirtschaft

1

2,1%

Landwirtschaft

1

2,1%

Arbeiter und Angestellte

2

4,3%

Zivilgesellschaft

23

48,9%

 

 

 


Mit einem Anteil der Stimmrechte von 57,4% die nicht dem öffentlichem Sektor zuzurechnen sind und einem Anteil der Stimmrechte von Frauen von 53,2% hat die Region, bewusst auch um dahingehende Zeichen, Vorbildfunktion und Innovation zu zeigen, die Vorgaben der EU – Verordnung wesentlich übertroffen. Der stärkste Sektor ist der öffentliche Sektor mit 42,6% der Stimmrechte, was 6,4% unter dem Maximalanteil der EU-VO liegt.


Ebenso müssen dem VEREINSVORSTAND seit Änderung des Statuts am 6.8.2014 mindestens 2 Frauen angehören, was einem Mindestanteil von 33% entspricht. Es sind Fr. Mag. Petra Zach und Fr. Dir. Christine Stöger.


Noch deutlicher gelingt dies beim Anteil der stimmberechtigten Frauen mit 53,2%. Dieser Anteil liegt auch noch über dem Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung (51,22%).


Die Mitglieder der LAG stellen eine ausgewogene Gruppierung von Partnerinnen und Partnern aus folgenden sozioökonomischen Bereichen dar: Jugendvertreterin, Behindertenvertreterin, Unternehmerinnen und Unternehmer, Landwirtinnen und Landwirte, Lehrerinnen, Angestellte in unterschiedlichen Bereichen, Nationalparkdirektor, Bezirksbäuerin, Winzerin und Weinprinzessin, MitarbeiterInnen in der nicht marktorientierten Wirtschaft (z.B. Gesundheit, Landesklinikum, Gemeindeverwaltungen), Vertreterinnen der Wirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Vertreter der Bezirksbauernkammer, Vizebürgermeisterin und den 19 Bürgermeistern als Vertreter der 19 Mitgliedsgemeinden.


Vorkehrungen zur Einhaltung der EU VO 1303/2013:

 


1.)
Erste und nach Einschätzung der LAG beste Vorkehrung ist, dass die Mindestvorgaben bei weitem übertroffen wurde und daher nur stark eingeschränkt die Möglichkeit besteht, diese nicht einzuhalten.

2.) Die entsprechenden Bestimmungen der EU Verordnung wurden auch – inklusive der Bestimmung, dass Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung (+/- 5%) stimmberechtigt in der LAG vertreten sein müssen, im Statut des Vereins (§4, §7 Vereinsstatut – siehe Beilage) verankert.

3.) Institutionen sind zwar berechtigt, VertreterInnen zu nominieren. Ein Änderung ist aber nur mit Zustimmung der LAG möglich. Damit wird sichergestellt, dass z.B. keine Änderung des Frauenanteils oder auch ggf. des öffentlichen Sektors ohne Zustimmung der LAG erfolgen kann.

4.)
Jede Mitgliedsgemeinde hat ein Stimmrecht. Da nicht davon auszugehen ist, dass sich die Anzahl der Mitgliedsgemeinden ändert, kann auch der Anteil des öffentlichen Sektors nicht ansteigen.

5.) Das Stimmrecht der Mitgliedsgemeinden obliegt dem jeweiligen Bürgermeister und kann übertragen werden. Nachdem derzeit alle Bürgermeister Männer sind, kann durch eine Übertragung nur eine weitere Verbesserung des Frauenanteils nicht jedoch eine Verschlechterung eintreten.


5.4.Projektauswahlgremium:


Das Projektauswahlgremium setzt sich wie folgt zusammen:

Name

Vorname

Titel

Linsbauer

Franz

Ing./Bgm.

Zach

Petra

Mag./Vbgm.

Gilli

Georg

Bgm.

Schöls

Birgit

 

Ebner - Gruber

Manuela

 

Pfeiffer

Roswitha

 

Müller

Sabina

Mag.

Schlegel

Stefan

 


Schwerpunktbereiche: Bgm. Ing. Franz Linsbauer: Kommunale Kooperationen, Klimaschutz; Mag. Petra Zach: Jugend und Familien; Bgm. Georg Gilli: Menschen mit Behinderung und ältere Menschen (60+), Birgit Schöls: Familien mit Kindern; Manuela Ebner – Gruber: Schulen und Migrantinnen; Roswitha Pfeiffer: Arbeiter und Angestellte, Mag. Sabina Müller: Wirtschaft; Stefan Schlegel: Land- und Forstwirtschaft.


Dies ergibt folgende Verteilung der Stimmrechte hinsichtlich Frauen und Männer sowie hinsichtlich der Anteile der Sektoren:

Stimmrechte gesamt:

8

 100%

Frauen:

5

62,5%

Männer:

3

37,5%

Sektoren:

 

 

Öffentlicher Sektor*)

3

37,5%

Landwirtschaft

1

12,5%

Wirtschaft

1

12,5%

Arbeiter und Angestellte

1

12,5%

Zivilgesellschaft

2

25,0%


Stellvertretende Mitglieder:

Stöger

Christine

Dir.

Göd

Franz

Bgm.

Mayer

Rudolf

Bgm./Mag.


Stellvertretung: Fr. Dir. Christine Stöger vertritt Frauen bzw. Mitglieder, die nicht dem öffentlichen Sektor angehören, sofern diese verhindert/befangen sind. Hr. Bgm. Franz Göd/Hr. Bgm. Mag. Rudolf Mayer vertreten die Bürgermeister Ing. Franz Linsbauer/Bgm. Georg Gilli falls eine Befangenheit/Verhinderung vorliegt. 
Projekte müssen von mindestens 6 Personen des PAG’s  unter Einhaltung der EU Verordnung 1303/2013 sowie einem Frauenanteil von mindestens 50%  bewertet werden.

Einhaltung der EU – Verordnung 1303/2013:


Mit einem Frauenanteil von 63% und einem Anteil des nicht öffentlichen Sektors von ebenfalls 63% hat die Region die EU – Vorgaben wesentlich übertroffen und unterstreicht damit die Anstrengungen der Region hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Beteiligung des nicht öffentlichen Sektors in der Regionalentwicklung.


Ein Verstoß gegen die Verordnungsvorgaben hinsichtlich des Frauenanteils kann nur in folgendem, nahezu ausgeschlossenem Fall eintreten:  4 Frauen und das stellvertretende Frauenmitglied sind verhindert oder befangen. Daher wird festgelegt, dass für die Beurteilung eines Projekts mindestens 5 Mitglieder des Projektauswahlgremiums mitwirken müssen.


Ein Verstoß gegen die Verordnungsvorgabe hinsichtlich des Anteils eines Sektors kann auftreten, wenn 1 Mitglied des nicht öffentlichen Sektors und das stellvertretende Mitglied des nicht öffentlichen Sektors verhindert oder befangen sind. In diesem, auch eher unrealistischen Fall, wird ein Mitglied, das dem öffentlichen Sektor zuzurechnen ist, nicht an der Projektbeurteilung teilnehmen.


Die Bestimmungen der EU – VO inklusive der Bestimmungen der Zurechnung von Personen zum öffentlichen Sektor sind auch in das Statut (§16) des Vereins Waldviertler Wohlviertel übernommen worden um so höchstmögliche Verbindlichkeit zu erwirken. Die Anzahl der Frauen die im Gremium vertreten sein muss liegt wesentlich über den Vorgaben: Die Anzahl der Frauen muss laut Statut der Anzahl der Frauen in Regionsbevölkerung mit einer maximalen negativen Schwankungsbreite von 5% (was derzeit einen Frauenanteil von mindestens 46% ergibt) entsprechen. Falls Nachbesetzungen erforderlich sind, dürfen diese nur so erfolgen, dass keine Änderung der Zusammensetzung hinsichtlich öffentlicher: privater Sektor bzw. Frauen:Männer erfolgt.



6.1.Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen Organigramm


Die LAG – Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine juristische Person in der Rechtsform eines Vereins. Grundsätzlichen Zuständigkeiten: lt. Vereinsgesetz 2002 und Statut (beiliegend). Für die Bewerbung zur Teilnahme am Programm Leader 2020 hat der Verein dieses Statut in der Generalversammlung am 6.8. 2014 abgeändert und den Vorgaben des Programms Ländlicher Entwicklung und der EU VO 1013/2013 angepasst.


Generalversammlung Vereins Waldviertler
Wohlviertel, diese ist auch die Lokale Aktionsgruppe: Oberstes Gremium: Aufgaben und Entscheidungskompetenzen sind i.W. im § 10 des Statuts lt. Beilage wie folgt geregelt: Beschlussfassung Hauptziele und Grundstrategien, Inhalte  LES 2023; Wahl der Mitglieder der Vereinsorgane, Ausschluss Mitglieder, Satzungsänderungen; Genehmigung Tätigkeitsbericht, Rechnungsabschluss; Beschlussfassung über Anträge, Entgegennahme, Beschlussfassung Bericht der Rechnungsprüfer; freiwillige Vereinsauflösung.


Vereinsvorstand:
Leitung(sorgan) des Vereins, Vertretung des Vereins im Außenverhältnis.  Bestellung des Geschäftsführers/Leadermanagers – Abschluss ggf. Auflösung des entsprechenden Dienstvertrages und Festlegung sowie Übertragung von Vollmachten; Finanzen, vereinseigene Projekte; Anpassungen von: Strategie in Teilbereichen, Budgets sowie Fördersätze. Einberufung der Generalversammlung – LAG, Verwaltung des Vereinsvermögens; Erstellung von Tätigkeitsberichten und Jahresabschluss; Erteilung von Vollmachten/Vertretungsbefugnis Vorstandsausschuss: Festlegung Calls und Kriterien für Calls lt. LES auf Vorschlag des LAG – Managements.


Leader Manager:

A:
Operative kaufmännische Führung des Vereins sowie alle dafür notwendigen Tätigkeiten, operative Finanzverwaltung, Anstellung von MitarbeiterInnen des Vereins und Abwicklung von Aufträgen mit beauftragten Unternehmen. Der Leadermanager entscheidet und verantwortet das Tagesgeschäft im Rahmen vereinbarter Pouvoirs.

 

B: Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie: Informations- und Animationsmaßnahmen zur LES in der Region im Rahmen der genehmigten Budgets, Beratung von möglichen Projektträgern, Screen von Projektansätzen hinsichtlich des möglichen Beitrags zur Umsetzung der LES, Beratung bei Projektentwicklungen, Vorbereitung von Projekten für das Entscheidungsgremium; Projekt- und Förderbudgetverwaltung, Sicherstellung der Umsetzung der LES sowie dafür notwendige Prioritätensetzung und Arbeitszeitzuweisung; Kontakthaltung zu Förderstellen, Teilnahme an thematischen Tagungen und Besprechungen z.B. mit Förderstellen, nationale und transnationale Vernetzung; Controlling und Qualitätsmanagement LAG Wirkungsmessung.


C:
Projekte, bei welchen die LAG Projektträger ist: Vorbereitung der Projekte (Inhalte/Zeit- und Finanzplanung); Umsetzung der Projekte nach Genehmigung im Rahmen der genehmigten Kosten, Berichterstattung, Projektcontrolling und Wirkungsanalyse.


Projektauswahlgremium:
Unabhängige, unbefangene und objektive Beurteilung der Beiträge von Projekten zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie sowie der Voraussetzungen des Projektträgers zur Projektumsetzung; Zustimmung/Ablehnung von Projekten, Fördersatz lt. 6.2; auf Basis der Geschäftsordnung; Entscheidet unabhängig über den Beitrag von Projekten zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. Zuordnung von Projekten die mehrere Strategieteile aus mehreren Aktionsfeldern umsetzen nach den überwiegenden Projektinhalten zu einem Aktionsfeld falls erforderlich.


Steuerberatung:
Auch zur Sicherstellung einer ordentlichen Verwaltung erstellt ein externer Steuerberater den Jahresabschluss.


Rechnungsprüfer: Interne Finanzkontrolle: Vollständigkeit, Korrektheit und Statuten- und Beschlussentsprechung der Rechnungsabschlüsse, Bilanzen und Finanzbuchhaltung, laufende Geschäftskontrolle.


Präsidium:
Ausschuss zur Kooperationsweiterentwicklung der Gemeinden bestehend aus den 19 Regionsbürgermeistern, Vorbereitung von gemeinsamen Projekten der Gemeinden.

Kooperationsausschuss Nationalpark Thayatal: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit; Vorschläge zur operativen Umsetzung von gemeinsamen Projekten und Maßnahmen.

Weitere Ausschüsse: Entwicklung Wirtschaftskooperation auf Regionsebene; Sozialkompetenz und Talenteförderung.





5.3.LAG – Management


Entsprechend den Programmvorgaben erfolgt das LAG-Management durch einen angestellten Geschäftsführer und einer Assistenzkraft im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitäquivalente. Dazu wurde der bestehende Dienstleistungsvertrag mit Hr. Ing. Mag. Roland Deyssig in einen (aufschiebend bedingt mit der Aufnahme in das Programm Leader 2020) Dienstvertrag nach Angestelltengesetz abgeändert. Ebenso wurden (auch aufschiebend bedingt/Aufnahme in das Programm Leader) von der Gemeinde Langau Räumlichkeiten für ein LAG - Büro angemietet. Die Anstellungen (LAG Manager, Assistenz) erfolgen unter zugrunde Legung des Angestelltengesetzes sowie nach Rücksprache mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte unter Anwendung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Das LAG Management darf keinen weiteren Tätigkeiten in den Bereichen Regional-, Gebiets- und Schutzgebietsmanagement nachgehen. Die Zulässigkeit anderer Nebentätigkeiten richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Angestelltengesetzes (insbesondere § 7 Konkurrenzverbot) bzw. in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen 5.5 dieser Strategie.

Für die Funktion LAG-Manager(in) gilt folgendes Anforderungsprofil:

Muss – Kriterien:  Abschluss eines kaufmännisch orientierten Universitätsstudiums und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Tätigkeit in der Wirtschaft mit mindestens 6 Jahren Berufspraxis; Qualifikationen als Geschäftsführer; Erbringung der Voraussetzung für Geschäftsführung (Gewerbeschein), selbstständiges, unternehmerisches Handeln; Mitarbeiterführung, Kenntnisse Rechnungswesen und Bilanzierung des Trägervereins; Finanzrecht (Umsatzsteuer) und Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht); umfangreiche Erfahrung in der Konzeption und Abwicklung von Projekten/Projektmanagement; hohe Kommunikationsfähigkeit, Kenntnisse der Region, der regionalen Wirtschaft und Grundkenntnisse regionaler Strukturen, Bereitschaft zu Abend- und Nachtarbeit (Sitzungen) fallweisen Geschäftsreisen, laufende Weiterbildung; gute Microsoft Office Kenntnisse, Basiserfahrung aus ehrenamtlicher Arbeit, Durchhaltevermögen, Geduld und Belastbarkeit, Englisch in Wort/Schrift, Wohnsitz in der Region, Führerschein B, bei Männern abgeleisteter Präsenz/Zivildienst
Soll – Kriterien: Grundkenntnisse anderer, in Regionen einsetzbarer Förderprogramme; Kenntnisse in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Kultur; Erfahrungen aus der Mitwirkung in gemeinnützen Projektorganisationen, Grundkenntnisse über Struktur, Funktionsweise und Finanzierung von Gemeinden
Kann – Kriterien: Kenntnisse der tschechischen Sprache, Auslandserfahrung, Buchhaltung; Kenntnisse in Datenbankprogrammen und Homepageerstellung,


Anforderungsprofil Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in LAG – Management:
Kaufmännische Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis, Erfahrung in selbstständiger Büroorganisation, Genauigkeit und Verlässlichkeit bei Verwaltungsarbeiten und bei telefonischer Kundenbetreuung, Buchhaltungskenntnisse, gute Kenntnisse: Microsoft Office, Homepage Wartung, soziale Medien, Englisch, Bereitschaft zur fallweisen Mitwirkung bei Veranstaltungen.




7.    
Finanzierungsplan (indikative Finanztabelle (max. Seitenanzahl: 2)


7.1.
Eigenmittelaufbringung der LAG


Die 19 Mitgliedsgemeinden haben den seit 2007 bestehenden Zukunftsvertrag bis am 31.12.2023 verlängert bzw. neu gleichlautend mittels Gemeinderatsbeschluss verbindlich abgeschlossen. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem Einwohnerbeitrag sowie einem Projektbeitrag zusammen (wertgesichert mit dem Verbraucherpreisindex 2005 – untenstehende Berechnung erfolgt unter der Annahme einer durchschnittlichen jährlichen Indexerhöhung von 2,5% und stellt aus Vereinfachungsgründen das mittlere Jahr (=2019) *) dar.

Beitragsart/Jahr

Anzahl Gemeinden/Einwohner

Beitrag

Summen

Sockelbeitrag je Gemeinde

19

1 314

24 966

Einwohnerbeitrag

31 165

1,86

57 967

MB/Jahr

 

 

82 933

Anzahl Jahre

 

 

8

Mitgliedsbeitrag gesamt

 

 

663 463

Projektbeitrag pro Jahr

31 165

1,17

36 463

Anzahl Jahre

 

 

8

Projektbeitrag gesamt

 

 

291 704

 

 

 

 

 

 

 

 

 











7.2.
Budget für Aktionsplan


Die vorliegende Strategie kann in alle Innovationselementen (zeitlich, sachlich, räumlich und Prozessebene) als hochwertig innovativ bezeichnet werden. Die vollkommen neue Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Thayatal/Nationalpark Gemeinde Hardegg, die geplante Markenpolitik sind ebenso hoch innovativ – und damit zeitaufwändig und kostenaufwändig – wie die neuen Themenfelder Kinder – Betreuung – und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Gerade im Bereich der Verbesserung der Kinderbetreuung und damit in Verbindung stehend, die Verbesserung vor allem auch für Frauen und die Erhöhung der Wahlfreiheit von Frauen hinsichtlich Beruf/Familie stellen große Anstrengungen verbunden mit Einstellungsänderungen in und durch die der Region dar. Im Kapitel 2.1 und 2.3 sowie in den Kapiteln 3.1.1/3.2.1/3.3.1 konnte anhand der dargestellten Indikatoren folgendes nachgewiesen werden:

Abnehmende Kaufkraft in der Region: - 13.000.000 Euro (-4,7% HO+WT) seit 2006; Unterdurchschnittlicher  Bruttobezug in der Region: rund 4.500 Euro/Jahr weniger wie der Durchschnittsbezug in NÖ (Innerregional liegt nochmals ein Gefälle vor)                                             Unterdurchschnittliche Ertragsanteile der Gemeinden (Kopfquote bei 90% des NÖ Durchschnitts, und sinkende Anzahl der „Köpfe“: -735 Einwohner seit 2006
Die überdurchschnittliche Anzahl an Nebenwohnsitzer stellt zwar ein wichtiges Potential dar, verursacht aber auch zusätzliche Kosten, welchen auf Gemeinde/Regionsebene keine Einnahmen gegenüberstehen, was ebenso in den Budgets zu berücksichtigen ist.

Diese Ausgangsbasis sowie das Ziel möglichst gesamtregionale und kooperative Projekte durchzuführen, führt einerseits dazu, dass Förderquoten in Projekten höher angesetzt werden müssen, da wie nachgewiesen weniger Eigenmittel in der Region im Vergleich zum NÖ Durchschnitt vorhanden sind. Außerdem bestehen Herausforderungen in Themenbereichen die in anderen, näher an zentralen Orten liegende Regionen weniger/gar nicht vorkommen. Dies lässt sich am Beispiel Lebenslanges Lernen darstellen: Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung die z.B. nur in St. Pölten/Wien angeboten wird: 10 Kurseinheiten; durchschnittlicher Anfahrtsweg aus der Region 120 km; Anfahrtsweg aus näher gelegen Orten 30km; Mehrkosten/aufwand (amtl. Km-Geld): 378 Euro, 20 Stunden Reisezeit.

Trotz und wegen der dargestellten nicht einfachen Rahmenbedingungen sind die Gemeinden und viele Projektpartner bereit, zur Umsetzung der Strategie große Anstrengungen zu erbringen und überdurchschnittlich hohe Eigenmittel aufzubringen: Gesamtgemeindebeiträge (Durchschnitt da auch fixer Sockelbeitrag): € 3,83. Um die Entwicklungsbedarfe der Region abzudecken ist daher auf Basis der obigen Darstellung folgendes Budget erforderlich.

Gesamtbudget

5 835 000

Eigenmittel

1 983 000

Öffentl. Mittel (Leader)

3 852 000

 

 

 





Details siege Anlage Finanzplan: Aufteilung auf Basis der Projekt- und Aktionspläne,

7.3.Budget für Kooperationen

Nationale und Transnationale Kooperationen (die Region hat bereits 2006 das erste transnationale Kooperationsprojekt mit Dänemark durchgeführt) bedeuten: Wissenstransfer, verbesserte Vernetzung, Horizonterweiterung, Chancen eines offeneren Austauschs und weniger Konkurrenzbefürchtungen und Lernen von Anderen: Budget: Gesamt:  430.000.-: Eigenmittel: 140.000.-.- LEADER: 290.000.-

7.4 .Budget für LAG-Management und Sensibilisierung:

Die LAG verpflichtet sich zu einer durchgängigen Beschäftigung von Geschäftsführung/Assistenz mit mind. 1,5 VZA (Basis Angestelltengesetzes/Rahmenkollektivvertrages für Angestellte (Hand-werk, Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting) für die Jahre 2015 bis einschließlich 2022 sowie zu einer Weiterführung des LAG – Managements im Frühjahr 2023 zur Sicherung der Nachhaltigkeit mit folgendem Budget inklusive Animations- und Sensibilisierungskosten:

LAG - Management

Budget

Eigenmittel

Leader

 

 

30,00%

70,00%

Budget p.a.:

155 000

46 500

108 500

Jahre (2015-2022)

8

 

 

Gesamt:

1 240 000

372 000

868 000

Jahr 2023:

50 000

50 000

 

 

 

 

 

 

 







Gerundete Kosten 2015-2022: € 1.240.000.- davon € 372.000.- Eigenmittel Gesondert: Budget jährlich € 5.000 (Summe € 35.000.-) für nicht förderbare Kosten wie beispielsweise Steuer- und Rechtsberatung; Finanzierungskosten, Kostensteigerungen (Index): Abdeckung durch Eigenmittel

Sensibilisierung: Information der regionalen Öffentlichkeit stellt ein zentrales Thema dar: Budget jährlich: € 20.000.- / Sonderbudget für Start / Startcall: € 25.000.- Maßnahmen dazu finden sich in den Kapiteln 3.1.5; 3.2.5 und 3.3.5 sowie in Kap. 6.2 (Startcall Kleinprojekte)


7.5.                  Herkunft der Budgets für LAG eigene Projekte

Wie in der Tabelle unter Kapitel 7.1. angeführt stellen die Gemeinden zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Projektbeitrag für wichtige Gesamtregionale Projekt zur Verfügung: Beitrag je Einwohner/Jahr: 1,17 für 9 Jahre = 328.000 Euro (Kostenwirksam für Gemeinden; Budgetwirksam für Region: 274.000 Euro, da der Beitrag Umsatzsteuerpflichtig ist. Weiters stehen die Eigenmittel der jeweiligen Projektpartner/Teilnehmer für diese Projekte ebenso zur Verfügung wie gegebenenfalls Mittel von Sponsoren.


8.    Erarbeitungsprozess der Entwicklungsstrategie (max. Seitenanzahl: 2)


Mit den Vorbereitungen für den Erarbeitungsprozess wurde 2012 begonnen. Im Rahmen von Besprechungen mit den Regionsbürgermeistern wurden Rahmenbedingungen für den Entwicklungsprozess sowie Bereitschaft der Gemeinden, für die Bewerbung für Leader 2014-2020 und die Leistung entsprechender Beiträge vorvereinbart. Auf Basis der, vor allem durch die Leaderregion, entstandenen Vernetzungen in der Region wurden folgende Methoden im Entwicklungsprozess eingesetzt:


Dokumentenanalyse - Analyse sozioök. Daten und Entwicklungen – Fachliteratur – Internetrech-erchen - Teilnahme Fachtagungen - Einzelgespräche; Interviews, Befragungen; Befragungen – Kleingruppenbesprechungen – Focusgruppen – Wissenstransfer durch Inputvorträge/Workshops.


Der Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit wurde, auf Basis der Erfahrungen der letzten Leaderperioden und der gestiegenen regionalen Vernetzungen durch Leader auf Workshops, Seminare mit besonderem fachlichem Input externer Experten, Einzel- und Kleingruppenbesprechungen sowie Themenworkshops gelegt. Auf Großgruppenveranstaltungen wurde nahezu zur Gänze verzichtet, weil diese vor allem bei Regionen die erst seit Kurzem bestehenzur Analyse grundsätzlicher Themenstellungen effizient sein können. Besondere Be-mühungen erfolgten hinsichtlich der Einbindung von Frauen (Beachtung Frauenanteil bei Ein-ladungen, Veranstaltungszeit, bei der letzten LAG Sitzung ist es auch gelungen diese in einem barrierefreien Raum durchzuführen und Kinderbetreuung anzubieten), ein Workshop wurde  von einer Expertin geleitet  ausschließlich für Frauen durchgeführt, von Behinderten (z.B. Teilnahme bei einer Selbsthilfegruppe) und Migranten. Erfahrungsgemäß etwas schwieriger einzubinden sind auch UnternehmerInnen. Daher erfolgte neben 2 Workshops auch eine Befragung von 50 UnternehmerInnen auf Basis strukturierter Interviews. Die Regionsbevölkerung wurde auch mittels Aufruf auf der Regionshomepage eingeladen, Vorschläge zur Entwicklungsstrategie per Mail einzubringen. Damit bestand für alle Regionsbürger die Möglichkeit einer Beteiligung am Entwicklungsprozess der LES. Ebenso erfolgten um eine möglichst bereite Einbindung sicherzustellen, Einladungen gemeinsam mit Interessenverbänden (z.B. Einladung Landwirtschaft gemeinsam mit BBK, Wirtschaft mit der WK) sowie über die Mitgliedsgemeinden an die Regionsbewohner.


Vorbereitungsmaßnahmen 2012/2013
: Teilnahme am NÖ-Zukunftstag, OÖ-Zukunftstag, Demografietagung Ecoplus, Leadertagung Brüssel: Bridges to future; Jugendworkshop, Workshop Dialog der Generationen; Vital Landscape (Boku Wien), Auftakt LE 2020 – Burg Perchtoldsdorf


Inputveranstaltungen zu Schwerpunktthemen mit Fachexperten:
Chancen aus dem demografischen Wandel: Matthias Horx
Talente-Förderung: Univ. Prof. Dr. Markus Hengstschläger
Familienorientierung – Best practice Projekte: SPES Familienakademie
Focusgruppe Unternehmerinnen, Workshop Unternehmer: KMU Forschung Austria
Workshop Talenteorientierung in der Region: Univ. Prof. Dr. Markus Hengstschläger

Wichtige Entwicklungsansätze und Informationen zu Schwerpunktthemen konnten auch bei Veranstaltungen des Lebensministeriums, der SVL NÖ und bei Leader – Netzwerk Land Veranstaltungen gewonnen und in die Region transferiert werden: Informations- und Konsultationsveranstaltungen des Lebensministeriums Wien, Leader Tagungen (Fieberbrunn, St. Pölten LF3), Leader Your Fix SVL/LF3 St. Pölten, Workshops Wirkungsmatrix/Controlling/SWOT (Maria Rojach, St. Pölten), Willkommen – Zuwanderung als Chance in ländl. Gemeinden (Linz), Chancengleichheit (Graz), Lebenslanges L. (Wien); Klimaschulen , Green Care Tagung Sitzendorf.


Ein wichtiger Teil des Erarbeitungsprozesses erfolgte in Einzelbesprechungen und Befragungen: Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen, Ärzte, Mitarbeiter Bezirkshauptmannschaft Bereich Soziales. Behinderte, Migrantinnen im Rahmen des Leader Deutschkurses, Unternehmerinnen, Unternehmer, Bäuerinnen, Ausflugsziele, Nationalparkdirektor, Bürgermeister, Anbieter Betreutes Wohnen, Seniorenvertreter, Frau in der Wirtschaft; soziale Organisationen.


Zusätzlich zu den oben angeführten Input-Workshops / Workshopteilnahmen erfolgten zu folgenden Themen in einer ersten Entwicklungsphase: Jugendworkshop Waldviertel Thema Bildung; WS Radtourismus/Euro Velo 13; Bäuerinnen Tagung, WS Dialog der Generationen; Entwicklung Thayatal – Podji (Znaim); WS Kleinregionen: Thaya, Taffa, Wild sowie Manhartsberg; Klimaschutz – erneuerbare Energie, Breitbandversorgung – Glasfaser, Jugend; Frauen.


Auf Basis der dargestellten Inputs erfolgte einerseits die Erstellung eines Erstentwurfs einer multisektoralen, auch auf einzelne Bevölkerungsgruppen (Jugend, Frauen, Senioren, Behinderte, Familien) Stärken/Schwächen – Analyse sowie ein Analyse möglicher besonders auf die Region zutreffender Chancen und Risiken.


Ein weiterer wichtiger Teil des Entwicklungsprozesses war die Schaffung der Voraussetzungen insbesondere der Einhaltung der Programmvorgaben und der EUVO 1013/2013 zur Bewerbung für Leader und die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatsbeschlüsse: In zahlreichen Besprechungen wurde dieser Themenbereich zunächst vor allem auf Ebene der Mitgliedsgemeinden bearbeitet. Vor allem auf Grund der Bereitschaft der Bürgermeister neue Strukturen zu entwickeln und auch i. S. der Programmziele neue Wege zu beschreiten, ist dies in vielen Besprechungen gelungen. Am 6.8.2014 fand eine erste Generalversammlung der LAG Waldviertler Wohlviertel statt, in welcher u.a. das Statut geändert wurde. Im Statut hat sich die Region zum Ziel gesetzt und verpflichtet, z.B. den Frauenanteil und den Anteil des Privaten Sektors wesentlich über die Vorgaben der EU-VO anzuheben. Damit ergeben sich folgende Anteile: LAG Frauenanteil über 50%; Vorstand Frauenanteil mind. 33%; LAG Projektbeurteilungsgremium/LAG: Frauen 62,5% (53,2%); Privater Sektor: 62,5% (57,45). Ebenso konnten Menschen, die weniger in Regionalentwicklung eingebunden waren, in den Entwicklungsprozess und LAG (z.B. Jugendvertreterin, Behindertenvertreterin) integriert werden.


Wichtiges Thema war auch eine thematische und dafür notwendige geografische Ausrichtungsverbesserung der LAG: In zahlreichen Vorbesprechungen konnte eine Integration der Nationalparkgemeinde Hardegg (die geografisch Teil des Waldvierteles und des Thayatals ist) vereinbart werden. Ähnliches gilt für die Gemeinde Karlstein, wo insbesondere im Themenbereich Kräuter (Kräuterstift Geras in der Region, Kräuterzentrum Weidinger) aber auch in anderen Themen (Thayatal/Wirtschaft) Gemeinsamkeiten mit der Region bestehen.


In der Folge konnten zum Schwerpunktthema Kooperation mit dem Nationalpark Thayatal zahlreiche Besprechungen auch des Kooperationsausschusses mit dem Ergebnis einer Kooperationsvereinbarung durchgeführt werden. Diese wurde am 12.11.2014 in Anwesenheit des NÖ Agrarlandesrats Dr. Stephan Pernkopf offiziell unterzeichnet werden.


Zur Finalisierung der Strategie wurden dann auch auf Basis der oben angeführten Experteninputs, Fachveranstaltungen, Vorbereitungssitzungen, Workshops, Interviews und Besprechungen, strukturellen Veränderungen der LAG und verstärkte Themenausrichtung i.V.m. einer geografischen Anpassung an die Themen weitere Abstimmungsworkshops zu folgenden Themen durchgeführt: Entwurf der SWOT wie oben angeführt, Landwirtschaft (Einladung durch BBK Horn); Tourismus, Freizeit, Kinderbetreuung, Wirtschaft/KMU, Direktvermarkter, Jugend und Bürgermeisterworkshops zum Thema Kinderbetreuung, Willkommen und Freizeit in der Region.


Auf dieser Basis erfolgte eine Fertigstellung der Strategie, die in einer außerordentlichen Generalversammlung der LAG am 21.10.2014 in der neuen, der EU VO 1013/2013 entsprechenden Zusammensetzung der LAG präsentiert wurde. Wichtige Themen wie SWOT, Entwicklungsbedarfe und Strategien in den Aktionsfeldern wurden im Rahmen der Sitzung in Arbeitsgruppen nochmals diskutiert und Ergänzungsvorschläge eingebracht. Auch die ergänzte Bezeichnung der LAG: Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal wurde in dieser Sitzung abgestimmt und festgelegt. Sodann erfolgte der einstimmige Beschluss der Strategie durch die LAG. In der Folge wurden die in der Sitzung entwickelten Ergänzungen in die Strategie integriert und die Einreichunterlagen finalisiert.


Anzahl Workshops (ggf. mit Experteninputs): 39

 


Summe TeilnehmerInnen bei den Entwicklungsveranstaltungen/Besprechung: 1.014 
Teilnehmerlisten der regionsinternen Workshops und Ablaufdiagramm finden sich in Anlage.