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Bund-Landesstrategien/Steuerung/Organisation

Inhaltsverzeichnis

3.8 Berücksichtigung der Ziele relevanter EU-Strategien und Bundesstrategien

EU und BUNDESPROGRAMME

Beiträge der Lokalen Entwicklungsstrategie Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal

 

Beiträge zu folgenden Ziele der Europäischen Union:

 

Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage von ausgeglichenem Wirtschaftswachstum und Preisstabilität sowie einer wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft mit Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt

 

AF 1: Marketing und Marke, Unterstützung von Wirtschaftskooperationen und insbesondere Unternehmerinnen; Marketing Freizeitwirtschaft/Tourismus, Unterstützung Innovation, Digitalisierung, Weiterbildung

AF 3: Betreuung Kinder, ältere Menschen; AF 3: Weiterentwicklung Resilienz, Sicherheit und Gesundheit  AF 4 Einsatz erneuerbarer Energiequellen aus der Region

Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität

 

AF: alle: Projekte müssen Beitrag zum Klimaschutz leisten (Projektbewertung), AF 2: Biodiversität, Bodenschutz, Wasser, Pflanzen, AF 4: gesamtes Aktionsfeld; LebensLangesLernen zum Thema

Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts

 

AF 1: Unterstützung Innovation und Digitalisierung, AF 2: Weiterentwicklung Biodiversität, AF 2: Weiterentwicklung Konzepte Bodenschutz und Wasser, AF 3: Digitalisierung Dörfer, AF 4: Hitze-resistente Pflanzen

Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern und Schutz der Rechte von Kindern

 

AF 3: Verbesserung des Betreuungsangebots auch um Frauen berufliche Tätigkeiten zu ermöglichen, AF 1: Kooperationen Unternehmerinnen, AF 3: Weiterentwicklung Lebensraum Dörfer; Smart Village, alle Aktionsfelder: Unterstützung von von Frauen getragenen Projekten durch Bonus-Fördersatz

Beitrag GREEN DEAL der EU

 

Saubere Luft, Wasser, gesunder Boden, Biodiversität

AF 2: alle Maßnahmen insbesondere Biodiversitätsentwicklung, Wasser, wertvolle Wohlviertler Böden

Sanierte, energieeffiziente Gebäude

AF 4: Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema; Einsatz erneuerbarer Energiequellen zum Heizen, Stromerzeugung

Gesundes und bezahlbares Essen

AF 1: Kooperation Wirtschaftende – Direktvermarkter, AF 2: Biologische Vielfalt, Erhaltung Böden, Schutz, In-Wert-Setzung besonderer Pflanzen, Bio/Demeter

Mehr öffentliche Verkehrsmittel

AF 4: Maßnahmen Konzepte Weiterentwicklung ÖPNV

Saubere Energie

AF 4: gesamtes Aktionsfeld

Zukunftsfähige Arbeitsplätze – Kompetenzvermittlung

Alle AF: LebensLangesLernen

NATIONALER GAP STRATEGIEPLAN ÖSTERREICH

 

Ausrichtung Markt, Wettbewerbsfähigkeit

AF 1: alle Maßnahmen für Wirtschaftende wie gemeinsame Vermarktung unter Marke, Wirtschafts-kooperationen, Marketing, Innovation, Digitalisierung

Klimaschutz, Klimawandel, n.h. Energie

AF 4: alle Maßnahmen

Nachhaltige Entwicklung Wasser, Böden, Luft

AF 2: Maßnahmen Wertvolle Böden, Wasser, Pflanzen, Tierwohl, AF 4: Reduktion Verkehr, emissionsloser/-armer Verkehr: Zu Fuß, Rad, E- Mobilität aus erneuerbaren Energiequellen

Biodiversität

AF 2: Erhaltung, In-Wert-Setzung biologische Vielfalt; Kooperation als Qualitätspartner

Steigerung Attraktivität Junglandwirte, Unternehmensentwicklung

AF 3: Kinderbetreuungsangebote, Familienangebote; AF 1: alle Maßnahmen für Wirtschaftende

Lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten

Gesamte Strategie

Verbesserung Landwirtschaft Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen

AF 2: In-Wert-Setzung besonderer Pflanzen, Tierwohl, Bio- und Demeter-Produkte

Querschnittsthemen: Wissen, Innovation, Digitalisierung

Maßnahmen LebensLangesLernen alle 4 Aktionsfelder, AF 1: Förderung Innovation, Digitalisierung, Schaffung Innovationsklima, AF 2: Innovative Methoden Wasser AF 3: Soziale Innovation; Schaffung Nutzungsmöglichkeiten digitaler Technologien; AF 4: Innovationen für Klimaschutz ggf. mit digitalen Anwendungen

ÖREK 2030

 

Gleichwertige Lebensbedingungen verbessern

Gesamte Strategie ist darauf ausgerichtet-insbesondere AF 3: Kinderbetreuung, ältere Menschen

An Lokale Stärken ansetzten

SWOT der LES

Regionale Resilienz stärken

AF 3 Erhöhung Resilienz, AF 4: Hitze-resistente Pflanzen

Klimaschutz

Gesamtes AF 4 sowie AF 2: Biodiversität, Böden, Wasser

Österreichische Strategie Anpassung Klimawandel

AF 4: gesamtes Aktionsfeld, AF 2: Biodiversität, Wasser, Böden, Landwirtschaft, AF4: Land- und Forstwirtschaft: klimaresistente Pflanzen; Katastrophenmanagement: AF 3 Maßnahmen Bewältigung Krisen

Open Innovation Strategie

AF 1: Schaffung Innovationsklima, Unterstützung Innovation, Bildung, AF2: Innovative Methoden Wasser, AF 3: Soziale Innovationen

FTI Strategie 2030

Alle AF: LebensLangesLernen, Bildungskooperationen z.B. Landuni der TU Wien, AF3: Ausstattungen Schulen – Betreuungseinrichtungen für MINT

FTI Mobilität 2040

AF 4: Maßnahmen Zu Fuß gehen, Rad fahren, Steigerung e-Mobilität, Sharing, Konzepte Erste/Letzte Meile

Biodiversitätsstrategie Österreich 2030

AF 2: Biologische Vielfalt erhalten/weiterentwickeln mit dem Leuchtturm/Kompetenzzentrum Nationalpark Thayatal, Wertvolle Wohlviertler Böden erhalten, Bio- und Demeteranbau; Lernangebot für Kinder/Jugend

Bioökonomiestrategie Österreich

AF4: Ein wichtiger Teil des Aktionsfeldes ist auf den Einsatz erneuerbarer Energie (Holz) aus der Region ausgerichtet.

Breitband Strategie Österreich

AF 1: Digitalisierung Wirtschaftenden (KMU, Landwirtschaft) AF3: Verbesserung Voraussetzung HOME – office, -communications, -schooling; Unterstützung Gemeinden Öffentlichkeitsarbeit für Breitband („40%“) – LebenslangesLernen

Strategie Anpassung Klimawandel

Siehe Green Deal

Kreislaufwirtschaft-Strategie

AF 3: Lebenswerte Dörfer – Multifunktionale Räume; nachhaltiges Bauen, AF 4: Reduktion Verkehr – Schonung Ressourcen – siehe auch Breitband: Home Office dezentrales Arbeiten

Nationaler Aktionsplan Behinderung

AF 3: Betreuungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, Barrierefrei Maßnahmen, LebenslangesLernen

3.9 Berücksichtigung der bundeslandrelevanten und regionsspezifischen Strategien

Landesstrategien – regionsspezifische Strategie

Berücksichtigung in der Lokalen Entwicklungsstrategie Waldviertler Wohlviertel

Landesstrategie Niederösterreich 2030

 

Miteinander mehr erreichen im Land

„Gemeinsam mehr erreichen“ Mission der Region seit 2007 – LES Kap.3, Lebenslangens Lernen in alle 4 Aktionsfeldern

Niederösterreichs Familien stärken

Gesamte Strategie hat als Hauptziel „Familienregion“ – Verbesserung Betreuung: AF3, innovative Angebotserweiterung

Kinder und Kinderwunsch

AF3: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder und Familien

Sicher gut wohnen in Niederösterreich

AF 3: Lebenswerter Wohnraum in ländlichen Regionen, Information über Baugründe zur Schaffung von Eigentum, Entwicklung innovativer Wohnangebote für junge Menschen, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen

Verlässliche Nahversorgung im ganzen Land

AF 3: Schaffung/Erhaltung eines Nahversorgers je Gemeinde, Digitalisierung Nahversorger zur Zukunftssicherung

Grüne Mobilität in Blau und Gelb

AF 4 D: Reduktion Treibhausgase Verkehr: Konzeptentwicklung ÖPNV, Sammeltaxi, e-Car Sharing, Stromtankstellen ….

Mehr aus Digitalisierung machen

AF 1,3, 4: Digitalisierungsmaßnahmen

Wirtschaft – Arbeitsplätze

AF 1: Unterstützung der Wirtschaftenden, Förderung von Wirtschaftskooperationen, Innovation und Digitalisierung

Starke Landwirtschaft

AF1: Förderung der Wirtschaftenden, Kooperationen z.B. Direktvermarkter AF 2: Lebensraum Ressourcen: Wasser und Boden, In Wert Setzung besonderer Pflanzen und Tiere (Wald, Getreide, Bio, Demeter); AF 4: EEG, Entwicklung Hitze Resistenz Pflanzen,

Blaue Gelbe Zukunft bilden

Maßnahmen zu LebensLangesLernen in allen 4 Aktionsfelder

Strake Demokratie – Aktive Beteiligung

Bottom up Ansatz – gesamte Strategie

NÖ Wohnbaustrategie

 

Gezielte Wohnbauförderung Neubau für Ländlichen Raum und Ortskerne

 

Gesamte LES: Zuzug; AF 3: Weiterentwicklung Voraussetzung für Zuzug – attraktive Baugründe…; innovative Wohnangebote, In Wert Setzung Lebensraum Dorf

Stärkung des Eigentums Häuser/Wohnungen

AF 3: Attraktive Baugründe, Nutzung nicht genutzter Baugrundstücke

Digitalisierungsschwerpunkt neue Wohnungen

AF3: Verbesserung Nutzungsmöglichkeiten digitale Technologien – Nutzungsmöglichkeiten von HOME

NÖ Wirtschaftsstrategie (WST3/WKNOE)

 

Intelligente, innovative Produkte

AF 1: Unterstützung Innovationen; AF3: Soziale Innovationen; AF 4: Neue Methoden Klimaschutz

Klima-, Umwelt- Ressourcenorientierung

AF 4: alle Maßnahmen, AF 2: Böden, Pflanzen; AF 3 Lebensraum Dörfer

Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle

AF 1: Unterstützung Digitalisierung, AF 1: Innovationen umfasst auch innovative Methoden wie Fundraising…

Sicherung Nahversorgung

AF 3: Nah.Versorgt: Unterstützung 1 Nahversorger je Gemeinde, AF 4: Entwicklung/Umsetzung dezentraler Angebote

Nachhaltiger Tourismus

AF 1: Kooperationen der Wirtschaftenden, touristische Marketingmaßnahmen; Verbesserung touristische Infrastruktur

Handwerk Design – Kreativ

AF 2: Vernetzung altes Handwerk, alle AF: LebensLangesLernen – Bildungskooperationen

DIGITALISIERUNGSSTRATEGIE

AF 1: Unterstützung Wirtschaftende Digitalisierung; AF 3: Home: -office, -schooling; AF 4: Neue Methoden für Klimaschutz digital

NÖ Klima-Energieprogramm

 

Erhöhung Nutzung erneuerbare Energie

AF 4 Verbesserung Einsatz erneuerbare Energiequellen

Versorgung weiterer Haushalte mit Biomasse statt Öl und Gas

AF 4: Raus aus Öl und Gas!

Elektromobilität,

AF 4: Reduktion Treibhausgas durch Verkehr

EEG, Bürgerenergieanlagen

AF 4: Unterstützung neuerer Methoden Klimaschutz wie EEG

Wasserverfügbarkeit

AF 2: Wasser in Region halten

Biodiversität

AF 2: Förderung der biologischen Vielfalt

Anpassung Landwirtschaft Klimawandel

AF 4: Hitze-resistente Pflanzen

Gesunde Böden

AF 2: Wertvolle Wohlviertler Böden

Katastrophenmanagement

AF 3: Erhöhung Resilienz; AF 3: Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen

KULTURSTRATEGIE NÖ

AF 2: Vernetzung und vernetzte Darstellung von Kulturangeboten, AF3: Qualitative Entwicklung Kinderangebote mit Kunst & Kultur

TOURISMUS NÖ

 

Steigerung der Wertschöpfung

AF 1: Touristische Marketingmaßnahmen; Verbesserung der touristischen Infrastruktur, Kooperationen; Digitalisierung

Natur- und Bewegungsräume

AF 2: Biologische Vielfalt, Erhaltung der Natur(räume)

KULINARIK NÖ

 

Landwirte – Gastronomie

AF 1: Kooperationen der Wirtschaftenden; AF 2: Besondere Pflanzen/Tiere der Region: Bio & Demeter

Tourismus-Kulinarik Reisen

AF 1: Touristische Marketingmaßnahmen

Hauptregion Waldviertel

 

Wertschöpfung – Tourismus, Landwirtschaft, Wirtschaft

Alle Maßnahmen AF 1, AF 4: Hitze-resistente Pflanzen (Waldbewirtschaftung)

Umgang Klimafolgen

AF 2: Wertvolle Böden erhalten, Ressource Wasser, AF 4: Hitze-resistente Pflanzen; Sensibilisierung Bevölkerung

Schutzgebiete stärken, Vernetzen

AF 2: Nationalpark Thayatal, AF 1: Kooperationen Naturpark Geras

Energieeffizienz, erneuerbare Energie

AF 4: gesamtes Aktionsfeld

Waldviertel zukunftsfähiger Wohnstandort

AF 3: Attraktivierung Lebensraum in der Region, neue Wohnformen, In-Wert-Setzung Lebensraum Dorf

Gemeindekooperationen vertiefen

Waldviertler Wohlviertel ist Kooperationsprojekt der 18 Mitgliedsgemeinden, Kooperative Gemeindeprojekte: AF2, AF3, AF 4

Bedarfsorientierte Mobilität

AF 4: Weiterentwicklung ÖPNV – Konzepte

Daseinsvorsorge neue Formen

AF 3: Soziale Innovation, Betreuung Kinder, ältere Menschen,

Bildung vernetzen

Bildungskooperationen örtliche Bildungsträger wie BHW, VHS; Kooperation mit Landuni Drosendorf der TU Wien

Kulturinitiativen vernetzen

AF 2: Vernetzung kultureller Angebote

Kooperationen in der Region

Kapitel 3.10; 3.11 LES; Ausbau Marke Waldviertel ist ein Kooperationsprojekt der 4 Waldviertler Leaderregionen

Tourismusstrategie Waldviertel

AF 1: Unterstützung von Kooperationen, Unterstützung touristischer Marketingmaßnahmen; Weiterentwicklung touristischer Infrastruktur

 

3.10 Abstimmung mit den Akteuren der Region

A: Ausgehend vom Bottom Up–Ansatz stellen die wesentlichen Akteurinnen und Akteure der Region die „aktiven Menschen“ der Region (vgl. 2.4 SWOT) dar. Hier besteht eine breite Abstimmung mit einer Vielzahl an Personen die – auch Corona-bedingt – oft in Einzelgesprächen oder telefonisch stattfanden.

Beispielsweise seien hier einige aus unterschiedlichsten Bereichen angeführt:

Vertreterinnen und Vertreter von Projektträgern, Sozialpartnern, Landwirtschaft, Mitgliedsgemeinden

Kooperationspartner: Nationalpark Thayatal: Laufende Besprechungen und gemeinsame Aktivitäten. NP-Dir. Christian Übl ist auch Mitglied der LAG und Teilnehmer an den LAG-Sitzungen inkl. Workshops am 22.04.2022 sowie am 25.8.2021.

Kräuterpfarrer Benedikt

Partnerschulen: VS Drosendorf-Zissersdorf, Geras, Langau, Irnfritz-Messern, Brunn/Wild, Grafenberg, Eggenburg, Sigmundsherberg, Reinprechtspölla, Raabs, Ludweis-Aigen, Hardegg, Japons, Pernegg, Frauenhofen und Weitersfeld, MS: Sigmundsherberg, Irnfritz, Raabs, Drosendorf

„Wohlviertler“: Manhartsberger Winzer mit Grünem Veltliner: Wohlviertler, Wohlviertler Kirtagsmusi

Musikschulen: Michael Treadaway (Thayatal), Harald Schuh (Horn), Christoph Reiss (Bezirksarbeitsgemeinschaft Blasmusik Horn/Waidhofen)

 

B: Weitere Akteure auf der regionalen Handlungsebene:

 

Auf dieser Ebene bestehen zahlreiche funktionale, personelle Überdeckungen, die sozusagen „automatisch“ eine Zusammenarbeit sicherstellen:

KEM/KLAR!:

LEADER-Regionsobmann Bgm. Franz Linsbauer auch Vorstand KLAR! Horn

LEADER-Kassier Bgm. Mag. Rudolf Mayer auch Vorstand KEM/KLAR! Thayaland

LEADER-Präsidiumsmitglied Bgm. Friedrich Schechter auch KLAR! Retz

LEADER-Präsidiumsmitglied Bgm. Nikolaus Reisel auch KLAR! Horn

Kleinregionen:

LEADER-Regionsobmann Bgm. Franz Linsbauer auch Obmann Kleinregion TTW

LEADER-Regionsobmann Stv. Bgm. Franz Göd auch Kleinregionsobmann Manhartsberg

LEADER-Kassier Bgm. Mag. Rudolf Mayer auch Vorstandsmitglied Kleinregion Thayaland

Tourismus:

Regionsobmann Franz Linsbauer auch Tourismusverband Thayatal

Regionsobmann Stv. Franz Göd auch Tourismusverband Manhartsberg

Schriftführer Bgm. Gilli auch Tourismusverband Manhartsberg

Rainer Mattejka Tourismus Hardegg – Aufsichtsrat Destination Waldviertel

NÖ Regional

Miteigentümer der NÖ Regional GmbH ist der Regionalverband Waldviertel (RV)

Regionsobmann Bgm. Linsbauer – Vorstandsmitglied des Regionalverbandes

Bgm. Reisel Präsidiumsmitglied der LEADER-Region – Vorstandsmitglied des Regionalverbandes

Zusätzlich haben folgende Abstimmungsgespräche während der Strategieerstellung stattgefunden:

 

Tourismus:

Besprechungen: Tourismusverband Thayatal (Obmann Rainer Mattejka, Franz Linsbauer,), Margarete Jarmer, Betriebsvertreter, Tourismusverband Manhartsberg 

Sitzungen:         

  • via Zoom: 4 Waldviertler LAG’s, Destination Waldviertel GF Peter Sigmund, Ecoplus: Harald Schwaiger
  • Tourismusstadträte/GGR Gemeinden: Leader 2023-2027
  • Tourismusvertreter und Destination Waldviertel GmbH: GF Peter Sigmund

Kleinregionen:

Zoombesprechung: KR Managerinnen: Manuela Hirzberger, Theresa Gerstorfer, Christian Haider, Josef Strummer (Büroleiter NÖ Regional)

Besprechung: KR Managerin TTW/Thayaland: DI Theresa Gerstorfer

NÖ Regional:

Zoom: Regionalplattform Waldviertel, NÖ Regional Waldviertel: NR Lukas Brandweiner, Christoph Kastner, Büroleiter Josef Strummer, Christian Haider

Zoom: Jour Fix Waldviertel: Josef Strummer, Waldviertler Leaderregionen, W4 Akademie

Zoom: Leader – NÖ Regional: Walter Kirchler, Christine Schneider

Workshops Regionale Raumplanung

Dorf- und Stadterneuerung gilt sinngemäß, Abstimmungen anlassbezogen, derzeit kaum Überschneidungen, weil nur knapp 10% der meist sehr kleinen Dörfer der Region in der Dorferneuerung sind. Von den Hauptorten sind 2 Orte in der DOEN, darunter der Ort des Obmanns der LEADER-Region, der falls erforderlich Abstimmungsgespräche organisiert.

Nationalpark/KEM/KLAR!:

Klimaimpulstag Mürzzuschlag: Zusammenarbeit KEM/KLAR!

Vorbemerkung:

In der Region sind eine KEM/KLAR!-Region (Thayaland – 2 LEADER-Mitgliedsgemeinden) und zwei KLAR!-Regionen (Retz: 1 LEADER-Mitgliedsgemeinde und Horn 10 Mitgliedsgemeinden) tätig. 5 Gemeinden der LEADER-Region sind in keiner KEM/KLAR!.

Der Entwicklungsstand der Regionen ist sehr unterschiedlich. KEM/KLAR! Thayaland arbeitet seit vielen Jahren sehr aktiv und es besteht eine langjährige gute Zusammenarbeit (e-bikes, Radtransport Busse ÖPNV – Anschluss Reblausexpress…). Die KLAR! Retz hat letztes Jahr mit der Arbeit begonnen. KLAR! Horn hat erst vor wenigen Monaten begonnen.

  • Besprechung erfolgte auf Einladung der LEADER-Region mit: Dir. Christian Übl – Nationalpark Thayatal, DI Bettina Pommerenke (KLAR! Horn) und Martin Schrammel, MA Bsc. Georg Danzinger (KEM/KLAR! Retz) waren verhindert – weitere Besprechungen im Anlassfall bzw. Jahresanfang 2023. GGf. gemeinsame Aktivitäten: „Raus aus Öl und Gas“.

LEADER wird sich hier auf gesamtregionale Aktivitäten konzentrieren. Maßnahmen zu EEG bestehen bereits in Thayaland, Initiative daher in den restlichen 16 LEADER-Gemeinden (siehe AF 4).

3.11 Beschreibung regionaler Verankerung und geplanter Vernetzung

Eines der zentralen Ziele der LES stellt das Thema Kooperationen dar. Diese enden natürlich nicht vor der Haustüre/LEADER–Regionstüre. Das Ziel der LEADER–Region lautet ja endogene regionale Entwicklung mit dem Motto „GEMEINSAM MEHR ERREICHEN“. Dabei ist die Größe der LEADER–Region ein wichtiger Vorteil, da sich die meisten regionalen Akteurinnen und Akteure persönlich gut kennen und Abstimmungen und einfache gegenseitige Unterstützungen auf kurzem Weg gut funktionieren: Beispielsweise unterstützt die Wirtschaftskammer die LEADER–Region mit Wirtschaftsdaten oder bei der Suche nach Anbietern aus der Region für in LEADER–Projekten geplante Anschaffungen oder Dienstleistungen. Ähnlich ist auch die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer. Bei der Bewertung des Innovationsgehalts von Projekten kann das Fachwissen der Partner in Anspruch genommen werden. Die LEADER–Region hat aber beispielsweise wieder die Wirtschaftskammer bei der Entwicklung eines Konzeptes für wirtschaftsorientierte LEADER–Projekte in NÖ unterstützt.

Neben der auch schriftlich vereinbarten Zusammenarbeit in Form von Kooperationsverträgen mit dem Nationalpark Thayatal und Kräuterpfarrer Benedikt sind zahlreiche Institutionen und Organisationen in die Region als Mitglieder in die LAG integriert: Bezirksbauernkammer; Bezirksbäuerinnen, Wirtschaftskammer, Kammer für Arbeiter und Angestellte, AMS, Behindertenorganisation, Jugendvertreterinnen, Vertreterinnen zahlreicher Schulen, Sprecher lokaler Wirtschaftsinitiativen, Tourismus: Vertreter der beiden Tourismusverbände Thayatal und Manhartsberg. Wichtige Partner sind auch die Musikschulen der Region, Kulturinitiativen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem touristischen Bereich und VertreterInnen der Gemeinden. Das LAG–Management ist daher auch zu Sitzungen beispielsweise der Landwirtschaft, Wirtschaftskammer, Tourismus, Bildungsinstitutionen, Stadträten und Gemeinderäten eingeladen. Mit den Mitgliedsgemeinden bestehen sehr ausgeprägte Kontakte auf der Ebene der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Gemeindeamtsleiterinnen und -leiter. So konnte 2014-2022 in jeder Mitgliedsgemeinde ein LEADER–Projekt realisiert werden und/oder die Gemeinden waren an mehreren kooperativen Projekten beteiligt. In der LEADER–Region besteht auch seit vielen Jahren mit dem „Präsidium“ entsprechend Vereinsstatut  § 16 Abs. 2 ein eigenes Gremium der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in welchem bei bis zu 3 Sitzungen pro Jahr kommunale Zusammenarbeit und gemeinsame LEADER-Projekte (z.B. Natur pur Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal, Be.MERKENSwert Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal, digitale Regionsplattform Nationalpark Thayatal…) entwickelt und abgestimmt werden.

Ebenso bestehen natürlich bedarfsorientiert Abstimmungen mit zahlreichen anderen aktiven Menschen in der Region: Abfallwirtschaftsverband (Themenfeld Kreislaufwirtschaft), die im Regionsgebiet tätigen Tourismusverbände Thayatal und Manhartsberg, Kulturvernetzung NÖ, Stadtmauer-Städte, Naturpark Geras, Ausflugsziele, Vertreter der in der Region tätigen KEM, KLAR!, Dorferneuerung und Kleinregionen.

Mit der Landuni Drosendorf der Technischen Universität Wien, die seit Ende 2021 besteht, hat die LEADER–Region einen neuen, wichtigen Partner im Bereich Bildungen gewonnen, mit dem bereits intensiver Austausch besteht: Damit wird es in diesem Bereich innovative Impulse für die Region geben. Die Zusammenarbeit gilt auch für viele Schulen der Region sowie das BFI Sigmundsherberg.

Auf Basis der umfangreichen intensiven informalen Vernetzungen soll in der LEADER-Periode 2023-2027 die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden:

Regionsnetzwerk Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal: Die LAG wird dazu 1-2 Treffen der oben genannten Partner organisieren, um Informationsaustausch zu fördern und gemeinsam Problemlösungen für lokale Herausforderungen zu erarbeiten.

Neben der innerregionalen Zusammenarbeit sind wie in der Vergangenheit auch auf lokaler, nationaler und transnationaler LEADER-Ebene nach Maßgabe vorhandener – vor allem zeitlicher, bei Kooperationsprojekten aber auch finanzieller – Ressourcen ein wichtiges Ziel (z.B. Wissenstransfer, voneinander Lernen) der Region:

LEADER–Netzwerke:

Wichtige Zusammenarbeitspartner sind so wie in der Vergangenheit die LEADER-Regionen des Waldviertels. Hier konnten auch 2014-2022 zahlreiche Kooperationsprojekte umgesetzt werden (Touristische Maßnahmen, Vernetzung Naturparke, Slow Food Waldviertel, Weiterentwicklung Markeninhalte Waldviertel). Zum intensiven Austausch der NÖ LEADER-Regionen, auch mit der Zielsetzung voneinander zu lernen, wurde 2015 der Verein LEADER NÖ von den 18 Leaderregionen gegründet. Hier wurden und werden auch in Zukunft (vgl. Kap.3.3) gemeinsame Projekte umgesetzt. Ebenso ist die Mitwirkung beim LEADER–Forum Österreich, das alle österreichischen LEADER-Regionen umfasst, eine wichtige Plattform zum Austausch und zur Weiterentwicklung von LEADER. Fachliche Inputs und Austausch leisten die Angebote vom Netzwerk Land, die gerne angenommen werden. Weitere Vernetzung zu besonderen Themenfeldern sind mit den LAG’s Liezen und Joglland sowie mit den Nachbar-LAG’s LAG Trestko, LAG Telcsko und LAG Jemnicko geplant. Die grenzüberschreitende Vernetzung erfolgt auch durch den Kooperationspartner der Region Nationalpark Thayatal mit dem angrenzenden tschechischen Nationalpark Národní Park Podyjí, an welcher die LEADER–Region fallweise mitwirkt.

Auch für das europäische Netzwerk gilt ähnliches wie für die nationalen Vernetzungen. Andere Länder haben oft eine andere Herangehensweise um Herausforderungen zu bewältigen, die durch Austausch übernommen werden können. So konnten z.B. durch zahlreiche Gespräche bei einem Aufenthalt bei den EU–Institutionen in Brüssel 2018, der vom Verein LEADER NÖ organsiert wurde, wichtige Impulse in die Region gebracht werden.  

Wichtige Vernetzungen werden auch seitens der Förderstellen angeboten und in Anspruch genommen wie beispielsweise das NÖ LEADER Jour Fix, das mehrmals pro Jahr einen Austausch ermöglicht. Die seitens des BMLRT organisierten Dialogtouren „Meine Region“ und (coronabedingt) Zoomkonferenzen stellen ebenfalls wichtige Angebote für Wissenstransfer, aber auch zur Vernetzung von in den jeweiligen Themenfeldern arbeitenden Personen dar.

Ebenso bestehen mit zahlreichen regionalen Organisationen wie den Kleinregionen Thaya-Taffa-Wild, Manhartsberg und Thayaland (so ist ja auch beispielsweise das Projekt Thayarunde Gegenstand der LES), der Kulturvernetzung NÖ, Genussregionen, dem Tourismusverband Thayatal und Manhartsberg, Tourismusverein Retz, der Tourismusdestination Waldviertel, der Waldviertelakademie, den 3 in der Region arbeitenden KLAR!s und KEMs, der Dorf- und Stadterneuerung und der NÖ. Regional GmbH langjährige themenspezifische Vernetzungen, die weitergeführt werden sollen. Zuletzt hat die LEADER–Region beim letzten von der NÖ Regional organisierten Waldviertel Jour Fix über LEADER-Neu berichtet. Beim LEADER-Projekt „Weiterentwicklung Markeninhalte Waldviertel“, das via Regionalverband Waldviertel von der NÖ Regional betreut wird, erfolgte eine intensive Unterstützung bei der Projekteinreichung. Wichtige Partner können bei thematischen Projekten auch andere EU Fonds wie EFRE und EFS sein.

4 Steuerung und Qualitätssicherung

4.1 Interventionslogik und Wirkungsmessung

Die Konzeption der in der vorliegenden Lokalen Entwicklungsstrategie erarbeiteten Interventionen (= Fördermaßnahmen) erfolgte auf Basis einer empirischen IST-Analyse wesentlicher soziökonomischer Faktoren (Kap. 1.1, 1.2, 2.1, 2.2., 2.3), die ggf. in den einzelnen Aktionsfeldern noch erweitert wurden. Auch ausgehend von den Ergebnissen der Bottom Up-Prozesse erfolgte eine SWOT – Analyse (Kap. 2.4). Daraus wurden Potentiale und Entwicklungsbedarfe abgeleitet. Danach erfolgte die Definition von Entwicklungszielen und der Strategien, die zur Erreichung dieser Ziele angewandt werden sollen.

Zur Messung der angestrebten Veränderung (=Zielerreichung) erfolgt eine Wirkungsmessung. Die Wirkungen der Intervention werden dabei anhand von definierten Indikatoren festgestellt.

Diese finden sich in den folgenden Tabellenblättern, die auch als Beilage angefügt sind – dort ist eine bessere Lesbarkeit gegeben. Die einzufügende Tabelle hat auch Formate, die in Word nicht gut einfügbar sind, was der Optik nicht förderlich ist.

AF1 Steigerung der Wertschöpfung

 

 

 

 

 

 

 

Beitrag SDG

Interventionslogik

 

 

Wirkungsmessung

 

 

 

 

 

Bedarf (Kap.2.5)

Grundstrategie (Kap.3.1.2)

Entwicklungsziel (Kap.3.1.3)

Nummer Indikator

Themenbereich

Indikator

Unterkategorie

Individualisierung (optional)

Zielwert (basierend  auf Indikator und Unterkategorie)

SDG Nummer

Weiterentwicklung der Voraussetzung für Wirtschaften in der Region verbessern

Lebensraummarke Waldviertler Wohlviertel: Kooperatives Marketing als Qualitätspartner

Betriebe sind bekannter und vernetzter und haben eine höhere Kundenbindung und dadurch mehr Wertschöpfung

AF1_3

betriebliche Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl Betriebe, die von den Projektwirkungen profitieren

Anzahl  Teilnehmer

2

SDG 8.2, 8.3

Steigerung Bekanntheit Region

Marke Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal

Bekanntheit erhöht, Chancen im Wettbewerb verbessert

AF1_1.01

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung durch

Standortkonzepte/ Standortanalysen/ Standortmarketing/ Unterstützung von Betriebsgründung und -ansiedlung

 

4

SDG 11a

Verbesserungsmaßnahmen betriebliche Qualität

Qualitätspartner haben individuelle Qualität weiterentwickelt

Qualitätsverbesserungen bei Wirtschaftenden

AF1_4

betriebliche Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl Betriebe, die direkt eine Zahlung/Förderung erhalten haben – EU-Indikator R.39 Developing the rural economy: Number of rural businesses, including bio-economy businesses, developed with CAP support;

 

8

SDG 8.2, 8.3

Weiterentwicklung d. Voraussetzungen f. „Wirtschaften“ i.d. Region durch Zusammenarbeiten, Entwicklung gemeinsamer Qualitätsangebote u. koop. Marketingmaßnahmen

Weiterentwicklung Wirtschaftskooperationen

Lokale Wirtschaftskoopertionen haben sich entwickelt und ihre Marktchancen verbessert

AF1_2

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten die die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Betriebe unterstützen

Anzahl  Teilnehmer an Kooperationsprojekten

5

SDG 8, 9.1

Voraussetzung für Freizeitwirtschaft/Tourismus verbessern

Marketingmaßnahmen Freizeitwirtschaft Tourismus

Mehr Kunden werden erreicht und steigern die Wertschöpfung; Angebote sind erweitert, verbessert

AF1_5.08

betriebliche Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl der Projekte, bei denen sich die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben aus folgendem Bereich steigert:

Tourismus (Gastronomie, Beherbergung, Freizeitbetriebe)

 

7

SDG 8.9, 12b

Unterstützung d. Wirtschaftenden durch Unterstützung v. Innovation u. Schaffung eines Innovationsklimas

Maßnahmen z. Schaffung Innovationsklima

Innovationsklima erreicht

AF1_1.03

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung durch

Bildung und Qualifizierung/ Fachkräftesicherung

 

2

SDG 4.7-4a

Unterstützung d. Wirtschaftenden durch Unterstützung v. Investitionen

Ermöglichung innovative Investitionen

Innovative Produkte/Dienstleistungen sind am Markt

AF1_4

betriebliche Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl Betriebe, die direkt eine Zahlung/Förderung erhalten haben – EU-Indikator R.39 Developing the rural economy: Number of rural businesses, including bio-economy businesses, developed with CAP support;

 

6

SDG 8.2, 8.3

Unterstützung d. Wirtschaftenden durch Unterstützung d. Digitalisierung sowie d. Schaffung d. entsprechenden Rahmenbedingungen

Förderung Digitalisierung

Digitalisierung wird bei den Wirtschaftenden verstärkt eingesetzt und akzeptiert

AF1_1.05

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung durch

Sonstige

 

8

Besondere Bedarfe Frauen

Unterstützung Unternehmerinnen

Voraussetzungen für Wirtschaften von Frauen sind verbessert

AF1_1.02

 

 

 

 

2

 

Bildungsangebote Wirtschaft in der Region

Lebenslanges Lernen: Angebote schaffen

Lokale Bildungsangebote wurden geschaffen und angenommen

AF1_1.03

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung durch

Bildung und Qualifizierung/ Fachkräftesicherung

 

2

SDG 4.7-4a

AF2 Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes

 

 

 

Beitrag SDG

Interventionslogik

 

 

Wirkungsmessung

 

 

 

 

 

Bedarf (Kap.2.5)

Grundstrategie (Kap.3.2.2)

Entwicklungsziel (Kap.3.2.3)

Nummer Indikators

Themenbereich

Indikator (Projektebene)

Unterkategorie

Individualisierung (optional)

Zielwert (falls zutreffend; bezieht sich auf Indikator und Unterkategorie)

SDG Nummer

Erhaltung, Schutz, Ausbau u. In-Wert-Setzung d biol. Vielfalt d. Region m. d. Leuchtturm „Nationalpark Thayatal“ auch als besondere Qualität d. Region weiterentwickeln

Markenbestandteil Biodiversität Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal

Maßnahmen Biodiversität sind akzeptiert und weiterentwickelt

AF2_4.02

 

 

 

 

3

 

Halten, Speichern Wasser in der Region

Schutz von Boden und Wasser: Maßnahmen zur Sensibilisierung, Erstellung von Konzepten, Planungen

 

AF2_4.01

Biodiversität

Anzahl an Projekten, die einen Beitrag zu Erhalt/ Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen leisten, indem

Konzepte/Pläne für neue Angebote/Produkte/Dienstleistungen entwickelt werden

 

2

SDG 8.2, 8.3, 15

Wertvolle Wohlviertler Böden erhalten

Maßnahmen zum Erhalt wertvoller Böden und Vermeidung von Versieglung

Böden werden besser und nachhaltig erhalten, Versiegelung wird reduziert

AF2_4.07

Biodiversität

Anzahl an Projekten, die einen Beitrag zu Erhalt/ Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen leisten, indem

Biodiversität  durch Maßnahmen gezielt gefördert werden

 

2

SDG 15

AF2_4.06

 

 

 

 

4

 

Maßnahmen u. Initiativen z. Erhalt d. Pflanzen, z.B. Bio u. Demeter

In-Wert-Setzung von für Region bedeutender Pflanzen

Pflanzen sind erhalten und werden angebaut

AF2_4.07

Biodiversität

Anzahl an Projekten, die einen Beitrag zu Erhalt/ Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen leisten, indem

Biodiversität  durch Maßnahmen gezielt gefördert werden

 

3

SDG 15

Weiterentwicklung u. In-Wert-Setzung im Bereich d. Baukultur (besonders Mittelalter) u. Kooperationen im Kulturbereich

Vernetzung der Kulturanbieter

Kulturanbieter sind vernetzt

AF2_2.04

Kultur

Anzahl der Projekte zur Unterstützung/ Weiterentwicklung der Kultur, indem

Partner entlang der Dienstleistungskette/Produktionskette  gefunden werden

 

2

SDG 8.2, 8.3, 17.16, 17.17

Weiterbildungsangebote Biodiversität in der Region

Lebenslanges Lernen Natur Biodiversität

Weiterbildung ist erfolgt

AF2_4.02

Biodiversität

Anzahl an Projekten, die einen Beitrag zu Erhalt/ Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen leisten, indem

Bewohnerinnen und Bewohner wurden für das Thema sensibilisiert werden (z.B. über Veranstaltungen, Informationskampagnen,…)

Anzahl TeilnehmerInnen Weiterbildung

2

SDG 8.2, 8.3, 8,9, 15

 

 

 

AF2_4.03

Biodiversität

Anzahl an Projekten, die einen Beitrag zu Erhalt/ Förderung der Biodiversität oder von Ökosystemleistungen leisten, indem

Wissen  generiert wird (z.B. Erhebungen /Monitoring von Biodiversität)

 

2

SDG 8.2, 8.3, 8,9, 15

AF3 Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen

 

 

 

 

 

 

Beitrag SDG

Interventionslogik

 

 

Wirkungsmessung

 

 

 

 

 

Bedarf (Kap.2.5)

Grundstrategie (Kap.3.3.2)

Entwicklungsziel (Kap.3.3.3)

Nummer Indi-kator

Themenbereich

Indikator (Projektebene)

Unterkategorie

Individualisierung (optional)

Zielwert (falls zutreffend; bezieht sich auf Indikator und Unterkategorie)

SDG Nummer

Zuzug, zurück kehren, Da bleiben

Weiterentwicklung Markeninhalte Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal

Steigerung der Bekanntheit, Verbesserung Qualitäten: Zuzug , Dableiben, zurückkehren erreicht

AF3_6.01

Demografie

Anzahl an Projekten zur Unterstützung im Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels, mit Schwerpunkt

Zuzug

 

14

SDG 11.1, 11.2

Entwicklung von Betreuungsangeboten für Babys, Kinder, Menschen m. Beeinträchtigung, ältere Menschen

Weiterentwicklung besondere Angebote Betreuung/Familien

Qualitativ und quantitativ verbesserte Betreuungsangebot/Familienangebote

AF3_2.09

Daseinsvorsorge

Anzahl an Projekten, die Anzahl und/oder Qualität von Angeboten und/oder Dienstleistungen steigern, und zwar im Bereich

Betreuung (Kinder, SchülerInnen)

 

7

SDG 4.2

AF3_5.03

 

 

 

 

7

 

Entwicklung von Betreuungsangeboten ältere Menschen

Weiterentwicklung Betreuungsangebote ältere Menschen

Neue Angebote für Betreuung älterer Menschen bestehen

AF3_6.04

 

 

 

 

5

 

Attraktivierung und Belebung des Lebensraumes in Dörfern und Städten

Maßnahmen Verbesserung Lebensraum Dörfer

Dörfer und Städtchen sind attraktiver: Baugründe, Besiedlung, Leerstandsreduktion

AF3_3.01

Daseinsvorsorge

Anzahl der Projekte zur Verbesserung der Daseinsvorsorge, indem

Konzepte/Pläne für neue Angebote/Produkte/Dienstleistungen entwickelt werden

 

7

SDG 8.2,  8.3

AF2_6.03

 

 

 

 

3

 

Weiterentwicklung Digitalisierung/Breitband auch als Verbesserung für Homeoffice

Förderung digitale Technologien

HOME: Digitale Angebote erweitert und verbessert

AF3_2.10

Daseinsvorsorge

Anzahl an Projekten, die Anzahl und/oder Qualität von Angeboten und/oder Dienstleistungen steigern, und zwar im Bereich

Digitalisierung

 

8

SDG 9c

Weiterentwicklung der Resilienz der Dörfer, Städte und Institutionen

Stärkung von Gesundheit, Sicherheit, Resilienz

Gesundheitsangebote gesteigert, Resilienz erhöht

AF3_2.06

Daseinsvorsorge

Anzahl an Projekten, die Anzahl und/oder Qualität von Angeboten und/oder Dienstleistungen steigern, und zwar im Bereich

Gesundheit

 

2

SDG 3

Weiterentwicklung im Bereich Nah.Versorgt!

Nah.Versorgt in jeder Gemeinde

Nahversorgungsangebot in jeder Gemeinde verfügbar

AF3_2.01

Daseinsvorsorge

Anzahl an Projekten, die Anzahl und/oder Qualität von Angeboten und/oder Dienstleistungen steigern, und zwar im Bereich

(Nah)Versorgung

 

4

SDG 9.1

Weiterentwicklung der Resilienz der Dörfer, Städte und Institutionen

Krisenbewältigungsmaßnahmen

Beiträge zur Krisenbewältigung geleistet

AF3_1

Daseinsvorsorge

Regionale Bevölkerung (Anzahl Personen), die einen verbesserten Zugang zu Infrastruktur und Dienstleistungen hat – EU-Indikator R.41 Connecting rural Europe: Share of rural population benefitting from improved access to services and infrastructure through CAP support

 

1

SDG 9

Verbesserung auch digitaler dörflicher Zusammenarbeit

Smart Village

Smart Village Konzepte und Maßnahmen

AF1_1

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung

 

3

SDG 8, 11, 9

Besondere Berücksichtigung Bedarfe von Frauen und andere Gruppen

Bedarfe in Projekten berücksichtigen

Projekte Bedarfe von Frauen wurden umgesetzt

AF3_5

 

 

 

 

5

 

Weiterbildungsangebote in der Region

Lebenslanges Lernen, Bildung, Bildungskooperationen

Weiterbildung ist erfolgt

AF1_1.03

regionale Wettbewerbsfähigkeit

Anzahl an Projekten mit Beitrag zur Wirtschafts(standort)entwicklung durch

Bildung und Qualifizierung/ Fachkräftesicherung

 

3

SDG 4.7-4a

AF4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

 

 

 

 

 

 

 

Beitrag SDG

Interventionslogik

 

 

Wirkungsmessung

 

 

 

 

 

 

Bedarf
(Kap.2.5)

Grundstrategie
(Kap.3.4.2)

Entwicklungsziel
(Kap.3.4.3)

Nummer Indikator

Themenbereich

Indikator
(Projektebene)

Unterkategorie

Individualisierung (optional)

Zielwert
(falls zutreffend; bezieht sich auf Indikator und Unterkategorie)

 

SDG Nummer

Verständnis Klimaschutz/-wandel soll verbessert werden

Sensibilisierung Klimaschutz Klimawandelanpassung

Klimaschutz ist akzeptierter; Maßnahmen Klimawandel werden ergriffen

AF4_1

Klima

Anzahl der Projekte, die Klimaschutz oder Klimawandelanpassung fördern – EU-Indikator R.27 Environment Number of operations contributing to environmental sustainability, climate mitigation and adaptation goals in rural areas

 

3

 

SDG 13

 Methoden Klimaschutz/ Energiesparen ermöglichen

Förderung der Anwendung neuer Methoden (wie EEG)

Neue Methoden wurden angewandt

AF4_3.03

Klima

Anzahl der Projekte, die Klimaschutz oder Klimawandelanpassung fördern, indem

Produktinnovation entstehen: ein neues Angebot/ein Produkt/ eine neue Dienstleistung wird entwickelt/ ein bestehendes Angebot/Produkt/Dienstleistung wird verbessert mit dem vorrangigen Ziel, das Klima zu schützen bzw. Klimawandelanpassung zu unterstützen

 

3

 

SDG 8.2, 8.4,

Information u. Weiterentwicklung v. Hitze-resistenteren Pflanzen u. Bäumen in LW, Grünflächen u. Gärten

Maßnahmen zur Förderung des Anbaus Hitze-resistenter Pflanzen

Hitzeresistentere Pflanzen ermittelt und im Anbau

AF4_2.07

Klima

Anzahl der klimarelevanten Projekte mit Schwerpunkt

Landwirtschaft und  Forstwirtschaft

 

2

 

SDG 15.2, 15b

Angebote dezentral/elektronisch beim Kunden, Vermeidung Verkehr

Konzepterstellung und Planungen für dezentrale Angebote u. Dienstleistungen sowie Investitionen in dezentrale Dienstleistungen

Produkte/Dienstleistungen werden dezentral angeboten

AF4_3.02

Klima

Anzahl der Projekte, die Klimaschutz oder Klimawandelanpassung fördern, indem

Konzepte/Pläne für neue Angebote/Produkte/Dienstleistungen entwickelt werden

 

2

 

SDG 13.1, 13.2

Reduktion Treibhausgase durch Reduktion Verkehr und verstärkten Einsatz von Elektromobilität

Unterstützung von Maßnahmen zur Reduktion d. Treibhausgase im Verkehr: Sensibilisierung, Konzepte, e-Mobil, zu Fuß gehen

Weniger Verkehr weniger Treibhausgasse und Energieverbrauch

AF4_2.08

Klima

Anzahl der klimarelevanten Projekte mit Schwerpunkt

Verkehr und nachhaltige Mobilität (Radfahren im Alltag- und Freizeit, Zu Fuß gehen, Alltagswege & Wandern; e-Mobilität, Sharing, ÖPNV und Mikro-ÖV, sonstiges)

 

2

 

SDG 9.1, 9.2, 9.4, 11.2, 11.3

Weiterbildungsangebote in der Region im Bereich Klimaschutz/Klimawandel/erneuerbare Energie

Lebenslanges Lernen

Weiterbildung ist erfolgt

AF4_3.08

Klima

Anzahl der Projekte, die Klimaschutz oder Klimawandelanpassung fördern, indem

die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote, Produkte und Dienstleistungen qualifiziert werden

 

1

 

SDG 8.2, 8.3

Tabelle 4.1.2 Themenübergreifende verpflichtende Indikatoren (Zusammenfassung)

Indikator

aggregierter Zielwert

Anzahl an Smart Village Strategien (EU-Indikator R.40)

3

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze (EU-Indikator R.37)

15

Anzahl an LA21 Projekten

0

Anzahl Betriebe, die direkt eine Zahlung/Förderung erhalten haben (EU-Indikator R.39)

14

Anteil der regionalen Bevölkerung, die durch das Projekt verbesserten Zugang zu Infrastruktur und Dienstleistungen haben (EU-Indikator R.41)

40000

Anzahl an Personen, die von neuen Angeboten und Dienstleistungen besonders profitieren (EU-Indikator R.42)

3000

Anzahl Projekte zur Förderung von Klimaschutz oder Klimawandelanpassung (EU-Indikator R.27)

15

4.2 Umsetzung des Wirkungsmonitorings

Zur Verfolgung der Wirkungen der Strategie, der Region und der Projekte kommt ein QM- System mit Wirkungsmonitoring (entsprechend der Ausschreibung des BMLRT) zur Anwendung, das folgende Hauptaufgabenfelder hat:

  • Controlling der LEADER – Projekte
  • Controlling LAG – Umsetzungsstrukturen und Budgets 
    (Auf Ebene der Lokalen Entwicklungsstrategie und der  Aktionsfelder und der LAG)

Zur Steuerung, Monitoring, Evaluierung und Analyse der Wirkungen der Strategie, der Region und Projekte werden auf Projektebene das Wirkungsmodell sowie Projektzeitpläne wie oben dargestellt angewandt. Projektträger erhalten spätestens bei Projektgenehmigung ein zu erhebendes Indikatoren-Set, dass spätestens bei der Endabrechnung des Projekts an das LAG – Management zu übermitteln ist. Die LAG–Assistenz erstellt auf dieser Basis entsprechende kumulierte Auswertungen.

Ebenso werden quantitative Auswertungen hinsichtlich Mittelausschöpfung für PAG-genehmigte Projekte, formal genehmigte Projekte und endabgerechnete Projekte erstellt. Dabei werden auch die maximal 25% LAG – Management Kosten überwacht. Es wäre zu begrüßen, wenn so wie in der letzten LEADER-Periode auch Budgetdaten beispielsweise bezogen auf ein Kalenderjahr seitens der LVL zur Kontrolle der Budgetwerte zur Verfügung gestellt werden

Auf Ebene der Region werden entsprechende Indikatoren vom LAG–Management ermittelt:

QM Controlling–Ausschuss: Dieser besteht aus dem Vorstandsausschuss, dem LAG-Manager bzw. ggf. zukünftig einer LAG–Managerin sowie einer Person aus dem PAG. Auf Basis der ermittelten Indikatoren und der Budgetplanung erfolgt so jährlich eine Evaluierung der Strategieergebnisse und des Umsetzungsgrades. Aufgabe ist es, die quantitativen und qualitativen Faktoren zu diskutieren und ggf. bei Abweichung Maßnahmen festzulegen. Dies umfasst auch den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung.

Für die Überwachung der LAG–Finanzen berichtet das LAG-Management. Ggf. kann auch der Steuerberater der LAG zugezogen werden.

Ebenso erfolgt eine Evaluierung der Aufgabenerledigungen durch die einzelnen Organe der LAG sowie

eine Analyse der LEADER–Mehrwertindikatoren, die unten dargestellt sind.

Die Strategieumsetzungs- und Projektzeitplanung erfolgt mit einem entsprechenden, vernetzten Zeitplanungssystem mit kritischen Pfaden.

  • Die Indikatoren werden einerseits vom jeweiligen Projektträger erfasst oder ermittelt. Gesamtwirksamkeitsindikatoren sollen auch in den LAG – Sitzungen eingeschätzt und erhoben werden, um so bei qualitativen Indikatoren eine größere Objektivität zu erzielen, sofern nicht ohnedies Methoden der empirischen Sozialforschung wie z.B. Befragungen eingesetzt werden.
  • Bei Projekten mit einer hohen Anzahl von Partnern wie z.B. im Bereich Lebenslanges Lernen kann eine Evaluierung durch schriftliche Befragung am Ende von Lernmaßnahmen erfolgen.
  • Ebenso erfolgt eine jährliche Evaluierung des Projektbeurteilungssystems durch die Mitglieder des Entscheidungsgremiums. Diese wird auch im QM – Controlling Ausschuss behandelt. Sofern ein Veränderungsbedarf ermittelt wird, erfolgt ein entsprechender Vorstandsbeschluss sowie eine Information an die zuständige Förderstelle und die entsprechende Änderung nach Vorliegen einer Zustimmung, sofern eine solche erforderlich ist.
  • Ein Bericht über die Wirkungsindikatoren wird jährlich jeweils bis zur vorgesehenen Frist an die zuständige Verwaltungsbehörde (BMLRT, Abt. II/9) sowie an die LVL NÖ übermittelt.
  • Für die Analyse von LAG: Ressourcen, Wirkungen, Prozessen und Lernen wird dazu auch folgende QM – Bewertung herangezogen:

Tabelle 4.2 LEADER-Mehrwert

Bereich

Nr.

Indikator

Zielwert

Sozialkapital: regional, national, europäisch

SK1

Anzahl der Projekte bei denen die Projektwirkung maßgeblich durch die Kooperation von zumindest zwei Partnern generiert wird

15

SK2

Anzahl an Personen, die in den Projekten aktiv waren

1500

SK2.01

davon Frauen

800

SK3

Anzahl an Projekten, bei denen der Projektträger erstmalig ein LEADER-Projekt umsetzt.

5

SK4

Anzahl an Projekten, die das europäische Verständnis auf lokaler/regionaler Ebene verbessern

2

SK5

Anzahl an Projekten, die den persönlichen Kontakt herstellen zwischen BewohnerInnen der Region und BewohnerInnen von

1

SK5.01

LAGs aus demselben Bundesland

6

SK5.02

LAGs aus anderen Bundesländern

3

SK5.03

LAGs aus anderen EU-Mitgliedsstaaten

1

SK6

Anzahl an Kooperationsprojekte

 

SK6.01

mit LAGs aus demselben Bundesland

6

SK6.02

mit LAGs aus anderen Bundesländern

3

SK6.03

mit LAGs aus anderen Mitgliedsstaaten

1

Governance und Demokratie

DK1

Anzahl an Projekten die Beteiligungsmöglichkeiten bieten.

10

DK1.01

Anzahl an LA21 Projekten

0

DK1.02

Anzahl an Projekten bei denen niederschwellige Beteiligung für die breite Bevölkerung erfolgt.

5

DK1.03

Anzahl an Projekten, bei denen Beteiligung als ExpertInnenformat erfolgt

 

DK2

Anzahl an Projektideen, die vom LAG Management beraten wurden/ an denen die LAG in der Entstehung beteiligt war, die dann in anderen Förderprogrammen gefördert bzw. anderweitig finanziert wurden

8

DK3

Summe öffentlicher und privater Mittel die im Rahmen der LAG zusätzlich zu den LEADER-Mitteln gemeinsam verwaltet/ genutzt werden (z.B. CLLD/EFRE, ESF, CLLD INTERREG, Regionalfonds, Crowdfunding wenn nicht projektbezogen,…)

200000

DK4

Das Projekt hat Wirkungen in folgenden Gemeinden (Auswahl der betreffenden Gemeinde od. gesamte Region)

18

Innovation und Ergebnis

qualität

IN1

Welche Art von Innovation wird im Projekt generiert?

 

IN1.01

Produkt- und Markeninnovation

4

IN1.02

Strukturinnovation/ organisatorische Innovation/ Prozessinnovation

2

IN1.03

Soziale Innovation

2

IN1.04

Innovationen mit Digitalisierungsaspekt/ unter Nutzung digitaler Technologien; 

3

IN1.05

EU-Indikator R.40: Smart transition of the rural economy: Number of supported Smart Village strategies

3

IN2

LEADER unterstützt dieses Projekt in der Phase….

 

IN2.01

Konzeption/Anbahnung

3

IN2.02

Umsetzung des Projektes

3

IN2.03

dauerhafte Durchsetzung/ sich selbst tragende Anschlussinitiative

1

IN3

EU Indikator R.37: Growth and jobs in rural areas: New jobs supported in CAP projects

15

IN3.01

davon für Männer

5

IN3.02

davon für Frauen

10

IN3.03

davon für nicht binäre Geschlechtsidentitäten

 

IN4

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze

50

IN4.01

davon für Männer

25

IN4.02

davon für Frauen

25

IN4.03

davon für nicht binäre Geschlechtsidentitäten

 

5 Organisationsstruktur der LAG

5.1 Rechtsform der LAG

Die LAG Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine juristische Person und hat die Rechtsform eines Vereins nach dem österreichischen Vereinsgesetz – ZVR Zahl: 795136183 – Sitz 2095 Drosendorf. Zuständige Vereinsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft Horn. Der Verein Waldviertler Wohlviertel wurde 2001 als Träger der von der örtlichen Bevölkerung entwickelten Maßnahmen zur lokalen Entwicklung gegründet. Der Verein ist eine bilanzierende, gemeinnützige juristische Person.

5.2 Zusammensetzung der LAG

Die LAG Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine öffentlich – private Partnerschaft der örtlichen Bevölkerung zur Umsetzung dieser betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung. Die namentliche Zusammensetzung der Vollversammlung der LAG, die der Generalversammlung des Vereins Waldviertler Wohlviertel i.S.d. Vereinsgesetztes 2002, geltende Fassung 2014 entspricht, findet sich in der Anlage „Liste der Mitglieder der LAG“. Jedes Mitglied der LAG entsprechend dieser Liste verfügt in der Vollversammlung über eine Stimme.

Daraus ergibt sich folgende Struktur und Verteilung der Stimmrechte:

Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal LAG – Zusammensetzung

 

 

 

 

Mindest-erfordernis

IST

IST in %

Frauen

 

 

 

40,0%

22

51,2%

Männer

 

 

 

40,0%

21

48,8%

Zivilgesellschaft – nicht  öffentlich

 

51,0%

25

58,1%

    davon Sektor Landwirtschaft LK

2

 

 

 

    davon Wirtschaftskammer NÖ

1

 

 

 

    davon Kammer Angestellte AK

1

 

 

 

Öffentlicher Sektor

 

 

max. 49%

18

41,9%

Stimmrechte gesamt:

 

 

 

43

 

Mit einem Anteil der Stimmrechte von 58,1%, die nicht dem öffentlichen Sektor zuzurechnen sind, und einem Anteil der Stimmrechte von Frauen von 51,2% hat die Region, bewusst auch um dahingehende Zeichen zu setzen, Vorbildfunktion und Innovation zu zeigen, die Vorgaben der EU–Verordnung wesentlich übertroffen. Der stärkste Sektor ist der öffentliche Sektor mit 41,9% der Stimmrechte, was 7,1% unter dem Maximalanteil der EU-VO liegt.

Noch deutlicher gelingt dies beim Anteil der stimmberechtigten Frauen mit 51,2%. Dieser Anteil liegt auch noch etwas über dem Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung (50,7%).

Die Mitglieder der LAG stellen eine ausgewogene Gruppierung von Partnerinnen und Partnern aus folgenden sozioökonomischen Bereichen dar: Jugendvertreterin, Behindertenvertreterin, Unternehmerinnen und Unternehmer, Landwirtinnen und Landwirte, Lehrerinnen, Angestellte in unterschiedlichen Bereichen, Nationalparkdirektor, Bezirksbäuerin, Winzerin, MitarbeiterInnen in der nicht marktorientierten Wirtschaft (z.B. Gesundheit, Gemeindeverwaltungen), Vertreterinnen der Wirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Vertreter der Bezirksbauernkammer sowie 2 Bürgermeisterinnen und 16 Bürgermeister als Vertreter der 18 Mitgliedsgemeinden.

Vorkehrungen zur Einhaltung der EU-VO/GAP hinsichtlich Zusammensetzung des Gremiums:

Erste und nach Einschätzung der LAG beste Vorkehrung ist, dass die Mindestvorgaben bei weitem übertroffen wurden und daher nur stark eingeschränkt die Möglichkeit besteht, diese nicht einzuhalten. 2.) Die entsprechenden Bestimmungen der EU-Verordnung wurden auch im Statut des Vereins (§4, §7 Vereinsstatut – siehe Beilage) verankert. 3.) Institutionen (Sozialpartner wie BK, WKNOE, AK) sind zwar berechtigt, ein/e Vertreterin/Vertreter zu nominieren. Eine Änderung ist aber nur mit Zustimmung der LAG möglich. Damit wird sichergestellt, dass z.B. keine Änderung des Frauenanteils oder auch ggf. des öffentlichen Sektors ohne Zustimmung der LAG erfolgen kann. 4.) Jede Mitgliedsgemeinde hat ein Stimmrecht. Da nicht davon auszugehen ist, dass sich die Anzahl der Mitgliedsgemeinden ändert, kann auch der Anteil des öffentlichen Sektors nicht ansteigen. 5.) Stimmrechte des öffentlichen Sektors sind mit den 18 Stimmrechten der Mitgliedsgemeinden begrenzt, das der jeweiligen Bürgermeisterin/Bürgermeister zukommt (Übertragung an Vertretung ggf. möglich) 6.). Im nicht-öffentlichen Sektor ist eine Übertragung des Stimmrechts nur an andere Mitglieder des nicht-öffentlichen Sektors – nicht jedoch auf Mitglieder des öffentlichen Sektors oder an Dritte – möglich.

5.3 LAG-Management und LEADER-Büro

Entsprechend den Programmvorgaben erfolgt das LAG-Management durch einen angestellten Geschäftsführer und eine Assistenzkraft im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitäquivalente. Dazu besteht seit 2015 ein Dienstvertrag mit Hr. Ing. Mag. Roland Deyssig. Ebenso wurden von der Gemeinde Langau Räumlichkeiten für ein LAG-Büro angemietet, welches für LAG–Assistenz, Besprechungen und Unterlagen zur Verfügung steht. Die Anstellungen (LAG-Manager, Assistenz) erfolgen unter Zugrundelegung des Angestelltengesetzes sowie nach Rücksprache mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte unter Anwendung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. Homeoffice kann vereinbart werden. Das LAG-Management darf keinen weiteren Tätigkeiten in den Bereichen Regional-, Gebiets- und Schutzgebietsmanagement nachgehen, was entsprechend vereinbart ist. Die Zulässigkeit anderer Nebentätigkeiten richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Angestelltengesetzes (insbesondere § 7 Konkurrenzverbot) bzw. in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen 5.5 dieser Strategie. Für die Unterstützung und Umsetzungen von Projektentwicklungen könnte es erforderlich sein, eine weitere Person ggf. in Projekten anzustellen. Ebenso könnte es, bei einem möglichen geplanten Ausscheiden des LAG–Managers erforderlich sein, für einen Zeitraum von 6-9 Monaten Nachfolgerin oder Nachfolger entsprechend einzuarbeiten und daher zusätzlich anzustellen.

Grundsätzlich hat das LAG-Management folgende Aufgaben: Kaufmännische Führung der LAG/Verein, Unterstützung bei Projektkonzepten, Entwicklung und Einreichung, Abwicklung der LAG – Managementaufgaben bei Projekten (PAG, Protokolle, Budgets, Controlling, Wirkungsmessung) – Weiterentwicklung der Strategie – Kooperationen innerhalb und außerhalb der Region – Kontakt/Abstimmung mit Förderstellen – Erstellung, Einreichung und Umsetzung von LAG-eigenen Projekten.

Für die Funktion LAG-Manager(in) gilt folgendes Anforderungsprofil:

Muss – Kriterien:  Abschluss eines  auch kaufmännisch orientierten Universitätsstudiums und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufspraxis oder eine vergleichbare Tätigkeit in der Wirtschaft mit mindestens 6 Jahren Berufspraxis; Qualifikationen als Geschäftsführer; Erbringung der Voraussetzung für Geschäftsführung (Gewerbeschein); selbstständiges, unternehmerisches Handeln; Mitarbeiterführung, Kenntnisse Rechnungswesen und Bilanzierung des Trägervereins; Finanzrecht (Umsatzsteuer) und Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht); umfangreiche Erfahrung in der Konzeption und Abwicklung von Projekten/Projektmanagement; hohe Kommunikationsfähigkeit, Kenntnisse der Region, der regionalen Wirtschaft und Grundkenntnisse regionaler Strukturen; Bereitschaft zu Abend- und Nachtarbeit (Sitzungen) fallweise Geschäftsreisen, laufende Weiterbildung; gute Microsoft Office Kenntnisse; Basiserfahrung aus ehrenamtlicher Arbeit; Durchhaltevermögen, Geduld und Belastbarkeit; Englisch in Wort/Schrift, Wohnsitz in der Region, Führerschein B, bei Männern abgeleisteter Präsenz/Zivildienst. Soll – Kriterien: Grundkenntnisse anderer, in Regionen einsetzbarer Förderprogramme; Kenntnisse in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Kultur; Erfahrungen aus der Mitwirkung in gemeinnützen Projektorganisationen; Grundkenntnisse über Struktur, Funktionsweise und Finanzierung von Gemeinden. Kann – Kriterien: Kenntnisse der tschechischen Sprache, Auslandserfahrung, Buchhaltung; Kenntnisse in Datenbankprogrammen und Homepageerstellung,

Anforderungsprofil Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in LAG – Management: Kaufmännische Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis, Erfahrung in selbstständiger Büroorganisation, Genauigkeit und Verlässlichkeit bei Verwaltungsarbeiten und bei telefonischer Kundenbetreuung, Buchhaltungskenntnisse, gute Kenntnisse: Microsoft Office, Homepage Wartung, soziale Medien, Englisch, Grundkenntnisse QM – Systeme und Wirkungsmessungen, Bereitschaft zur fallweisen Mitwirkung bei Veranstaltungen und Sitzungen (Abendveranstaltungen).

5.4 Projektauswahlgremium

Das Projektauswahlgremium kann aus bis zu 12 Personen bestehen und setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

Name

Vorname

Titel

PLZ

Ort

Adresse

Frau

Mann

Z

Ö

Müller

Sabina

Mag.

3580

Horn

Kirchenplatz 1

1

 

1

 

Zach

Petra

Mag.

3595

Brunn/Wild

Aufeldweg 11

1

 

1

 

Schöls

Birgit

 

3753

Hötzelsdorf

Dallein 15

1

 

1

 

Ebner – Gruber

Manuela

VS Dir.

3754

Irnfritz

Hauptstr.22

1

 

1

 

Stöger

Christine

Dir.

3595

Brunn/Wild

Fürwald 7

1

 

1

 

Schlegel

Stefan

 

3730

Eggenburg

Kattau 18

 

1

1

 

Linsbauer

Franz

Ing./Bgm./LAbg.

2091

Langau

Langau 113

 

1

 

1

Göd

Franz

Bgm.

3750

Sigmundsherberg

Bahnstr. 1

 

1

 

1

Mayer

Rudolf

Bgm./Mag/OSTR.

3820

Raabs/Thaya

Schulstr. 13

 

1

 

1

Gilli

Georg

Bgm.

3730

Eggenburg

Erherzog Karl Ring 17

 

1

 

1

Dies ergibt folgende Verteilung der Stimmrechte hinsichtlich Frauen und Männer sowie hinsichtlich der Anteile der Sektoren:

PAG

Anzahl

Anteil

Frauen:

5

50%

Männer:

5

50%

Zivil:

6

60%

Öffentlich:

4

40%

Weitere Sektorenzurechnung: Stefan Schlegel: BK: Anteil 10%, Mag.a Sabina Müller: Wirtschaftskammer NÖ: 10%.
Die PAG – Mitglieder haben auch besondere Schwerpunktbereiche:

Müller

Sabina

Mag.

Wirtschaftskammer

Zach

Petra

Mag.

Familien

Schöls

Birgit

 

Unternehmerinnen

Ebner – Gruber

Manuela

VS Dir.

Jugend,
Pflichtschulen

Stöger

Christine

Dir.

Berufliche Bildung,
Senioren

Schlegel

Stefan

 

Landwirtschaft BK

Linsbauer

Franz

Ing./Bgm./LAbg.

Hauptregion
Waldviertel, KR TTW, KLAR

Göd

Franz

Bgm.

Hauptregion
Waldviertel. KR Manhartsberg, Tourismus

Mayer

Rudolf

Bgm./Mag./OSTR.

Höhere Schulen, KEM
Thayaland

Gilli

Georg

Bgm.

Menschen m.
Beeinträchtigung

Einhaltung der EU–Verordnungen/GAP hinsichtlich der Zusammensetzung des PAG bei Projektbewertungen;

Projektbewertungen müssen durch mindestens 5 PAG – Mitglieder erfolgen.

Die Zusammensetzung des PAG muss bei jeder einzelnen Projektbewertung wie folgt sein: Anteil Frauen/Männer: jeweils mindestens 40%, Anteil nicht öffentlicher Sektor: mindestens 50%

Die Bestimmungen der EU–VO inklusive der Bestimmungen der Zurechnung von Personen zum öffentlichen Sektor sind auch in das Statut (§16) des Vereins Waldviertler Wohlviertel übernommen worden, um so höchstmögliche Verbindlichkeit zu erwirken. Die Anzahl der Frauen, die im Gremium vertreten sein muss, liegt wesentlich über den Vorgaben.

Projektbewertungen können in Sitzungen, Online, per Mail oder einem gemischten Verfahren durchgeführt werden. Der Obmann oder ggf. sein Stellvertreter hat in Zusammenarbeit mit dem LAG-Management die Einhaltung der Zusammensetzungsregeln bei jeder Bewertung eines Projekts sicherzustellen. Die Einhaltung kann auch durch Verzichten auf ein Stimmrecht (z.B. öffentlicher Sektor) erfolgen. Ebenso ist eine Übertragung des Stimmrechtes an ein anderes Mitglied des PAG schriftlich möglich. Weitere Regelungen für das PAG finden sich in der Geschäftsordnung.

5.5 Ausschluss von Unvereinbarkeiten

Regelungen, die Unvereinbarkeiten ausschließen, sollen möglichst transparent – auch im Sinne eines transparenten Entscheidungsprozesses – nachvollziehbar und überprüfbar sein. Außerdem gilt es Regelungen zu finden, mit welchen im Laufe der LEADER-Periode möglicherweise entstehende Detailfragen, die jetzt noch nicht vorhersehbar sind, gut und objektiv gelöst werden können.

Die LAG Waldviertler Wohlviertel hat daher beschlossen, die Unvereinbarkeitsbestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973 in der Fassung 2011 (i.W. §50 NÖ Gemeindeordnung) für das LAG – Gremium, das Projektauswahlgremium, für die Mitarbeiter des LAG – Managements sowie für mögliche Aufträge bei LAG-eigenen Projekten zu übernehmen und sinngemäß verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelung erfolgte auch schon 2014-2022.

Dies erscheint auch aus folgenden Gründen vorteilhaft:

  • Die NÖ Gemeindeordnung ist seit Jahrzehnten geltendes und geprüftes Recht. Weiters treten in Gemeinden/Gemeinderäten ähnliche Problemstellungen (Gemeinderat ist z.B. auch Nutznießer einer Investition der Gemeinde; Gemeinderat ist auch Unternehmer und erhält einen Auftrag von der Gemeinde) auf.
  • Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung einer Region ist es, regionale Akteure zu gewinnen, die bereit sind mitzuarbeiten und als Ehrenamtliche in den LAG–Gremien mitwirken. Diese Akteure sollen aber nicht grundsätzlich von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, auch selbst Projekte zu verwirklichen oder bei Projekten mitzuwirken. Es gilt aber diese Fälle so zu regeln, dass Projekte zweifelsfrei von Personen beurteilt werden, die nicht an dem jeweiligen Projekt beteiligt sind und damit keinem möglichen Interessenskonflikt unterliegen.

Unter sinngemäßer Anwendung der NÖ Gemeindeordnung 1973: §50 sowie Leader-spezifischen Ergänzungen gilt daher folgendes: Die Mitglieder der LAG/ Entscheidungsausschuss / Geschäftsführung sind von der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand und insbesondere von LEADER-Projekten wegen Befangenheit ausgeschlossen: in Sachen, an denen folgende Personen oder deren Ehegattin oder Ehegatte beteiligt sind: sie selbst, ihr Kind, ihr Enkelkind, ihr Urenkel, ihr Elternteil, ihr Großelternteil, ihr Urgroßelternteil, ihre Schwester, ihr Bruder, ihre Tante, ihr Onkel, ihre Nichte, ihr Neffe, ihre Cousine und eine Person, die mit einem Mitglied der genannten Organe  in Lebensgemeinschaft lebt, sowie ein Kind, ein Enkelkind und ein Urenkel einer dieser Personen; in Sachen der Wahl- oder Pflegeeltern, Wahl- oder Pflegekinder, ihres Mündels oder Pflegebefohlenen, in Sachen in welchen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder bestellt sind und wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu setzten. Eine Befangenheit liegt nicht vor, wenn die in Abs.1 genannten Organe an einem Verhandlungsgegenstand lediglich als Angehörige einer Berufsgruppe oder einer Bevölkerungsgruppe beteiligt sind, deren gemeinsame Interessen durch den Verhandlungsgegenstand berührt werden und deren Interessen zu vertreten sie berufen sind.

Ergänzend wird explizit festgehalten, dass Mitglieder des Entscheidungsausschusses nur Projekte beurteilen dürfen, an welchen sie selbst bzw. der oben genannte Personenkreis nicht beteiligt sind. Ebenso gilt, dass Bürgermeister bzw. Gemeindevorstände, als Mitglied des Entscheidungsausschusses, nicht über Projekte, bei welchen ihre Gemeinde Projektträger ist oder an Projekten an welchen ihre Gemeinde zu mehr als 49% beteiligt ist, an der Projektbeurteilung mitwirken dürfen. Dies gilt sinngemäß für Vertreterinnen und/oder Vertreter von Betrieben. Eine Befangenheit ist auch anzunehmen, wenn der Verhandlungsgegenstand eine juristische Person betrifft und ein Mitglied der LAG an dieser mit 25% oder mehr Prozent (Grundkapital, Stimmrecht) beteiligt ist.

Weiters gilt – auch zur Vorabvermeidung jeglicher Interessenskonflikte, Einflussnahmen und zur Sicherstellung einer autonomen Beurteilung – dass Lobbytätigkeiten oder jegliche auch nur versuchte Einflussnahme oder Intervention, die eine faire, objektive und unbeeinflusste Beurteilung von Projekten gefährden könnte, von den Mitgliedern des Entscheidungsgremiums strikt abzulehnen sind. Sollten solche Versuche erfolgen, so ist das betroffene Mitglied des Entscheidungsausschuss verpflichtet, die anderen Mitglieder des Entscheidungsausschusses, den Vereinsvorstand sowie das LAG – Management darüber schriftlich per Mail umgehend zu informieren. In gravierenden Fällen ist auch die zuständige Verwaltungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen.

Weiters wurde mit den Mitgliedern des Entscheidungsausschusses vereinbart, dass die Bekanntgabe möglicher Befangenheiten und Interessenskonflikte im Sinne der obigen Darstellung eine aktive Verpflichtung des jeweiligen Mitglieds ist. Die Mitglieder des Entscheidungsausschusses und das LAG – Management sind daher verpflichtet, eine Befangenheit umgehend der LAG vor einer Beurteilung eines Projektes mitzuteilen. Die aktive Verpflichtung sowie die oben angeführte Regel bedingt auch, dass bei Zweifel an der Unbefangenheit eine Befangenheitserklärung stattfinden muss. Ebenso sind Mitglieder des PAG berechtigt, andere Mitglieder auf eventuelle Befangenheiten hinzuweisen.

Für den LAG-Manager oder die LAG-Managerin gilt zusätzlich, dass diese nicht im Regional-, Schutzgebiets- oder Tourismusmanagement beruflich tätig sein dürfen. Allfällige weitere Nebentätigkeiten unterliegen den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (z.B. §7 Konkurrenzverbot). Ebenso hat der/die LAG–Manager/Managerin den Obmann umgehend schriftlich zu informieren, wenn ein Projekt, das den oben genannten Kriterien in Bezug zur Person des LAG-Managers entspricht, zur Bearbeitung eintrifft. In diesem Fall hat der Obmann oder ein von ihm Beauftragter besondere Aufsichtspflicht hinsichtlich dieses Projektes sowie die Durchführung des Beurteilungsprozesses zu übernehmen.

6 Umsetzungsstrukturen

6.1 Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen inklusive Organigramm

Die LAG Waldviertler Wohlviertel Region Nationalpark Thayatal ist eine juristische Person in der Rechtsform eines Vereins. Grundsätzliche Zuständigkeiten: lt. Vereinsgesetz 2002 und Statut (beiliegend). Für die Bewerbung zur Teilnahme am Programm LEADER 2023-2027 hat der Verein dieses Statut in der Generalversammlung abgeändert und den Vorgaben des GAP angepasst.

Generalversammlung des Vereins Waldviertler Wohlviertel, diese ist auch die Lokale Aktionsgruppe: Oberstes Gremium: Aufgaben und Entscheidungskompetenzen sind i.W. im § 10 des Statuts lt. Beilage wie folgt geregelt: Beschlussfassung Hauptziele und Grundstrategien, Inhalte LES; Wahl der Mitglieder der Vereinsorgane, Ausschluss Mitglieder, Satzungsänderungen; Genehmigung Tätigkeitsbericht, Rechnungsabschluss; Beschlussfassung über Anträge, Entgegennahme, Beschlussfassung Bericht der Rechnungsprüfer; freiwillige Vereinsauflösung.

Vereinsvorstand: Leitung(sorgan) des Vereins, Vertretung des Vereins im Außenverhältnis. Bestellung des Geschäftsführers/LEADER-Managers – Abschluss ggf. Auflösung des entsprechenden Dienstvertrages und Festlegung sowie Übertragung von Vollmachten; Finanzen, vereinseigene Projekte; Anpassungen von: Strategie in Teilbereichen, Budgets sowie Fördersätze. Einberufung der Generalversammlung – LAG, Verwaltung des Vereinsvermögens; Erstellung von Tätigkeitsberichten und Jahresabschluss; Erteilung von Vollmachten/Vertretungsbefugnis Vorstandsausschuss: Festlegung Calls und Kriterien für Calls lt. LES auf Vorschlag des LAG–Managements.

Vorstandsausschuss: Auswahl Callthemen und kurzfristige Aktivitäten, Berichte an BMLRT sowie gemeinsam mit LEADER-Manager und PAG–Mitglied: QM-Controlling Ausschuss.

LEADER-Manager:

A: Operative kaufmännische Führung des Vereins sowie alle dafür notwendigen Tätigkeiten, operative Finanzverwaltung, Anstellung von MitarbeiterInnen des Vereins und Abwicklung von Aufträgen mit beauftragten Unternehmen. Der LEADER-Manager entscheidet und verantwortet das Tagesgeschäft im Rahmen vereinbarter Pouvoirs.

B: Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie: Informations- und Animationsmaßnahmen zur LES in der Region im Rahmen der genehmigten Budgets, Beratung von möglichen Projektträgern, Screen von Projektansätzen hinsichtlich des möglichen Beitrags zur Umsetzung der LES, Beratung bei Projektentwicklungen, Vorbereitung von Projekten für das Entscheidungsgremium; Projekt- und Förderbudgetverwaltung, Sicherstellung der Umsetzung der LES sowie dafür notwendige Prioritätensetzung und Arbeitszeitzuweisung; Kontakthaltung zu Förderstellen, Teilnahme an thematischen Tagungen und Besprechungen z.B. mit Förderstellen, nationale und transnationale Vernetzung; Controlling und Qualitätsmanagement LAG Wirkungsmessung.

C: Projekte, bei welchen die LAG Projektträger ist: Vorbereitung der Projekte (Inhalte/Zeit- und Finanzplanung); Umsetzung der Projekte nach Genehmigung im Rahmen der genehmigten Kosten, Berichterstattung, Projektcontrolling und Wirkungsanalyse.

Projektauswahlgremium: Unabhängige, unbefangene und objektive Beurteilung der Beiträge von Projekten zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie sowie der Voraussetzungen des Projektträgers zur Projektumsetzung; Zustimmung/Ablehnung von Projekten, Fördersatz lt. 6.2;  auf Basis der Geschäftsordnung; entscheidet unabhängig über den Beitrag von Projekten zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. Zuordnung von Projekten, die mehrere Strategieteile aus mehreren Aktionsfeldern umsetzen, nach den überwiegenden Projektinhalten zu einem Aktionsfeld falls erforderlich. Zusammensetzung entsprechend KAP.5.4 LES

Steuerberatung: Auch zur Sicherstellung einer ordentlichen Verwaltung erstellt ein externer Steuerberater den Jahresabschluss sowie die Lohnverrechnung.

Rechnungsprüfer: Interne Finanzkontrolle: Vollständigkeit, Korrektheit und Statuten- und Beschlussentsprechung der Rechnungsabschlüsse, Bilanzen und Finanzbuchhaltung, laufende Geschäftskontrolle.

Präsidium: Ausschuss zur Kooperationsweiterentwicklung der Gemeinden bestehend aus den 18 Regionsbürgermeisterinnen/Bürgermeistern, Vorbereitung von gesamtregionalen Projekten und gemeinsamen Projekten der Gemeinden.

Kooperationsausschuss Nationalpark Thayatal: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit; Vorschläge zur operativen Umsetzung von gemeinsamen Projekten und Maßnahmen.

Weitere Ausschüsse: Entwicklung Wirtschaftskooperation auf Regionsebene; Sozialkompetenz.

Regionsnetzwerk Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal: Netzwerk organisiert vom LAG- Management von in der Region arbeitenden Institutionen und regionalen Akteuren/Projektträgern.

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