Ab sofort können wieder Projekte zur Verbesserung unserer Familienregion mit Nationalparkqualitäten eingereicht werden! Alle Infos und Einreichfristen finden Sie auf der AMA Website und im PDF zum Download.
Interessierte werden gebeten frühzeitig vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro Waldviertler Wohlviertel in Kontakt zu treten: office@wohlviertel.at, Tel: 0664 239 02 08 (Verena Manhart).
Aufruf für Einzelprojekte
Aktionsfeld 3:
Kooperatives Marketing und Markenpolitik „Lebensraummarke Familienregion Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal“ durch Vernetzung und kooperatives Marketing der Angebote in den Regionsgemeinden aus den Bereichen der besonderen Lebens-, Wohn-, Natur- und Freizeitqualitäten für „Dableiben“, „Zurückkommen“ und „Zuzug“ (Umsetzungsbeiträge zu Grundstrategieteil der LES: Kap.3 i.V.m. Kap. 3.3.2 / A – Positionierung Familienregion)
Qualitative, quantitative oder sozial innovative Angebotserweiterung und Verbesserung von Betreuungsangeboten (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen) ggf. auch unter Einbindung von Gesundheitsangeboten (Umsetzungsbeiträge zur LES: Kap. 3.3.2 A1 i.V.m. A2 sowie ggf. 3.3.2 E).
Projekte zur Sicherung der Nahversorgung wie in LES Kap. 3.3.2 F beschrieben (letzter Nahversorger, bzw. Digitalisierung dieses Nahversorgers).
Aktionsfeld 1:
Weiterentwicklung Freizeitinfrastruktur und/oder touristischen Infrastruktur zur Steigerung der Attraktivität der Region: max. Förderbetrag je Projekt für diesen Bereich € 40.000.-, max. 1 Projekt/Gesamtaktivität. Eine Aufteilung eines Projekts auf mehrere Projekte/Projektträger ist nicht möglich. (Umsetzungsbeiträge zur LES AF 1: Kap.3.1.2 B3 LES).
Aufruf für Kooperationsprojekte
Aktionsfeld 1:
Steigerung der Wertschöpfung durch eine kooperative Weiterentwicklung der angestrebten „Lebensraummarke“ im Teilbereich des Marketings „attraktive Arbeitgeberregionen“ für die Gewinnung und Bindung neuer Mitarbeiter und Facharbeiter für die „Wirtschaftenden“ („dableiben“, „zurückkehren“, Zuzug von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) i.S. des Marketingbestandteiles „employee branding“ als Element des Gesamtmarketings der Region. (Umsetzungsbeiträge zur LES Kap.3, Kap. 3.1.2 A1 ggf. unter Einbindung von 3.1.2 A2, 3.1.2 C
unter Berücksichtigung von LES Kap. 3.3.2 A, C).
Aufruf für den digitalen Fortschritt
Aktionsfeld 3
Schaffung und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten digitaler Technologien sowie Unterstützungen für innovative Anwendungen (LES Kap 3.3.2. D) und ggf. Smart Village (LES Kap. 3.7). Maximaler Förderbetrag je Projekt und Gemeinde für diesen Förderbereich: 25.000 €
Lebenslanges Lernen in Bezug auf die Schaffung und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten digitaler Technologien (LES Kap. 3.3.2. LLL: Lebenslanges Lernen – Digitalisierung)

