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Auswahlverfahren für Projekt entsprechend der der genehmigten Lokalen Entwicklungsstrategie

Inhaltsverzeichnis

6.2 Auswahlverfahren für Projekte

6.2.1 Mindeststandards für Ablauf des Auswahlverfahren und Aufrufe für die Einreichung von Projekten (Calls)

Zielsetzung des Projektauswahlverfahrens ist es, Projekte objektiv, fair, unter Beachtung der einschlägigen Programmvorgaben und unbefangen und ohne jede Einflussnahme auf ihren Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie und zur Erreichung der strategischen Ziele der Region zu prüfen sowie Fördersätze und ggf. Boni zuzuordnen.

Die LAG Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal hat sich bereits 2014 zur Einführung des „Call – System“ (Geblockte Antragsstellung zu einem Thema der LES) entschieden. Aus diesen Erfahrungen (vgl. Kap. Auch Kap. 2.3 Erkenntnisse letzte Periode) soll folgende Weiterführung des CALL – Systems 2023-2027 erfolgen:

Zielsetzungen des Call-Systems:

  • Thematische Schwerpunktsetzung auf einzelne Themenbereiche der LES in einem definierten Zeitraum, auch um Projektträgern seitens des LAG-Managements entsprechende Unterstützung bieten zu können (z.B. Abstimmung mit anderen Förderschienen in jeweiligen Themenbereich).
  • Sensibilisierung für Projekte zum jeweiligen Themenbereich – Öffentlichkeitsarbeit
  • Generierung von Projekten zu Themenbereichen der LES, zu welchen noch keine/kaum Projekte eingereicht wurden.

Nicht angestrebt wird mit dem Call – System folgendes: Zusätzlich zu den schon bestehenden hohen Anforderungen an LEADER-Projekte (siehe z.B. Zugangsvoraussetzungen; 25 Bewertungskriterien) soll das Call-System nach Möglichkeit nicht zu einem (verdeckten) weiteren Auswahlkriterium führen. Ebenso soll das Call–System nicht die Flexibilität bei der Genehmigung von Projekten einschränken und damit kurzfristig notwendige Projekte verhindern.

Sofern ein definiertes Callsystem auf Grund gesetzlicher Vorgaben zur Anwendung kommen muss, so wird dieses System entsprechend der Vorgaben angewandt. Sofern dies nicht unbedingt erforderlich ist und/oder Gestaltungsoptionen möglich sind, soll folgendes Call-System – falls nicht in allen Punkten möglich – ggf. auch Teilbereiche davon angewandt werden:

Call–System in 3 Varianten: Call zu einem Themenfeld der Strategie, Call zu einem Themenfeld der Strategie mit Angabe der verfügbaren Fördermittel, Call nach Eingangsdatum eines Projektes bis zum Terminablauf bzw. ggf. Ausschöpfung der zugeteilten Fördermittel. Ggf. kann in den Calls die Fördermittel/Projekt bzw. die förderbaren Kosten beschränkt werden.

Ablauf Call-System auf Basis eines Beschlusses zu einem Call durch den Vorstandsausschusses:

  • Calls = Aufrufe zur Projekteinreichung sind mindestens 8 Wochen vor Ende des Calls bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Homepage www.leader-wohlviertel.at. Calls können zu einem oder mehreren Strategieteilen erfolgen.
  • Verpflichtende Besprechung(en) möglicher Projektträger mit dem LAG-Management
  • Da LEADER eine gebietsbezogene lokale Entwicklungsmaßnahme ist, kommen als Projektträger Personen, Institutionen oder Unternehmen mit (Wohn)sitz und Hauptwirkungsbereich in einer der 18 Regionsgemeinden des Waldviertler Wohlviertels in Frage. Sollten Calls auch für Projektwerber aus anderen Regionen geöffnet sein, so ist dies im Call entsprechend anzuführen.
  • Für die Projektbewertung können nur Projekte herangezogen werden, für welche die vollständigen Unterlagen, die für die Bewertung durch das PAG erforderlich sind, bis zum Ende des Calls übermittelt wurden. Sollten im Call ggf. angegebene verfügbare Fördermittel überschritten werden, so kommen jene Projekte zum Zug, die einen höheren Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie leisten. Basis dafür ist die erreichte Punktezahl bei der Bewertung durch das Projektauswahlgremium

Unterstützung Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe. Kooperationsprojekte kommen bei einer frühzeitigen Einbindung der LAG und einer gemeinsamen Projektentwicklung mit der LAG in Betracht. Es gelten die Anforderungen und Bewertungskriterien der LES.

Auswahlverfahren für Projekte:

  • Beratungsmöglichkeit von Projektträgern bei der Projektgestaltung vor allem im Hinblick auf die Übereinstimmung des Projektes mit den Zielen in den unterschiedlichen Zieldimensionen beim LAG–Management. Die Vorlage einer Projektskizze hat auch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz schriftlich per Mail zu erfolgen. Dazu erfolgt die Veröffentlichung einer Check – Liste mit Mindestinhalten (z.B. Projektträger, Projektziel, Beitrag zur Strategie, Projektkostenschätzung, Potentiale…) auf der Regionshomepage.
  • Auch auf Grund der Anforderungen an LEADER – Projekte und der geforderten, vielfältigen Beiträge zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (vgl. auch Kriterien für die Punktebewertung von Projekten Kap. 6.2.3) ist ein Beratungsbesprechung mit dem LAG – Management in Form eines  unverbindliches Vorscreening von Projektkonzepten sowie der Integration von Querschnittsthemen in Projekte vorgesehen und dringend empfohlen.

Im Zuge der Vorbesprechung erfolgt auch eine Vereinbarung zum Zeitplan inklusive der Termine bis zu welchen der Projektträger noch fehlende Unterlagen vorlegt. Sofern dieser Zeitplan/Vorlagetermine nicht eingehalten wird, erfolgt die Setzung einer Nachfrist. Bei Nichteinhaltung auch der Nachfrist endet damit die Möglichkeit das Projekt als mögliches LEADER – Projekt seitens der LAG weiterzubearbeiten und dem PAG vorzulegen.  Vorlagefristen sind schriftlich, empfangsbestätigt festzuhalten.

Die LAG kann falls erforderlich auch Initiativen zu Projektentwicklungen starten-

  • Vorlage des Gesamtprojektes beim LAG-Management spätestens zu dem im Call veröffentlichten Abgabetermin; Prüfung formale Voraussetzungen lt. Checkliste A.
  • Bewertung des Projektbeitrags zur Strategie durch das LAG-Projektauswahlgremium mittels Checkliste B: Punktebewertungssystem. Bei der Beurteilung besonders schwieriger Sachverhalte (z.B. auch bei LAG-eigenen Projekten), kann das LAG–Auswahlgremium auch Rücksprache mit der Bewilligenden Stelle beschließen. Bewertungsergebnis: A: Zustimmung und damit Weiterleitung des Projekts an die zuständigen Förderstellen zur formalen Projektprüfung oder B.) Ablehnung des Projekts. Das LAG-Auswahlgremium kann Projektträger zu einer persönlichen Vorstellung des jeweiligen Projekts einladen. Diese Einladung muss mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin auch schriftlich per Mail erfolgen. In diesem Fall kann das Projekt nur beurteilt werden, wenn der Projektträger der Einladung nachkommt und an der Sitzung teilnimmt. Sofern der Projektträger dieser Einladung nicht nachkommt, kommt das Projekt für eine weitere Bearbeitung nicht in Frage. Auch abgelehnte Projekte werden der zuständigen Förderstelle übermittelt.
  • Projekte welchen zugestimmt wurde, werden nach Erhalt der Fördergenehmigung in Kurzform unter Anführung der wesentlichen Zustimmungsgründe unter Beachtung des Datenschutzes und ohne Finanzangaben auf der Regionshomepage veröffentlicht.
  • Bei einem Beurteilungsergebnis, das die Unterstützung eines Projektes nicht ermöglicht, kann das PAG dem Projektträger Vorschläge zur Anpassung des Projektes an die regionale Entwicklungsstrategie machen und einen neuen Vorlagetermin festlegen. Im Falle einer Anpassung ist eine Neuvorlage des Projektes zulässig. Ebenso kann der Projektträger, sofern er dies wünscht, bei der nächsten Sitzung des PAG das Projekt persönlich vorstellen, insbesondere wenn die erste Beurteilung per Mail-Beurteilung erfolgte.

Checkliste A: Voraussetzung für eine mögliche Auswahl des Projekts

Ja

Nein

1

Vorlage Projektskizze und darauf basierende Erstbesprechung

2

Vollständigkeit der Projektunterlagen lt jeweils aktueller  Liste, Einhaltung der Vorlagefristen für Projektunterlagen (Vorlagefristen werden bei der Projektbesprechung definiert und nachweislich kommuniziert)

 

 

3

Akzeptanz des Projektträgers QM, Indikatoren Bekanntgabe, Zusammenarbeit mit der LAG

 

 

4

Informationen zum Projektträger sind vorgelegt: Rechtsform, Sitz, Eigentümer bzw. Mitglieder, Finanzierung des Projektes, ggf. Liste Projektpartner, Liste mit finanziellen Beitrag/Projektpartner bzw. Projektteilnehmer falls Beiträge geleistet werden.

 

 

5

Information des Projektträgers: Anwendung BverG 2006 i.d.g.V. verpflichtend?

 

 

6

Soweit bei 5 Antwort ja – erfolgt grundsätzlich Anwendung des Vergaberechtes? – Prüfung der tatsächlichen Einhaltung erfolgt dann im Rahmen der formalen Projektprüfung durch die Förderstelle

 

 

7

Plausible Wirtschaftlichkeitsanalysen bei Projekten mit entsprechenden Maßnahmen zur Information für die LAG, Potentialabschätzungen, genaue Wirtschaftlichkeitsrechnungen werden formal von der Förderstelle geprüft.

 

 

8

Projekt entspricht grundsätzlich den Inhalten des Calls und Gesamtstrategie

 

 

10

Unterzeichnete Unterstützungsvereinbarung (siehe Anhang) vorgelegt

 

 

11

Projektgesamtwirkungen erfolgen soweit möglich in/für der Region

 

 

12

Unterlagen zur Beurteilung der möglichen Inanspruchnahme eines Bonus bei Fördersätzen vorgelegt und ok (z.B. Beteiligte/Regionsgemeinde)

 

 

13

Darstellung der regionalen Wirksamkeit des Projektes, Darstellung und Nachweis des Zusammenhangs zwischen der  Höhe der beantragten Fördermittel und der Projektwirksamkeit

 

 

14

Sitz des Projektträgers in der Region?

 

 

6.2.2 Förderungshöhen und Förderbarkeit

Die Festlegung der Fördersätze erfolgt auch i.S. einer kohärenten Strategie unter Berücksichtigung der dargestellten sozioökonomischen Lage der Region und insbesondere der unterdurchschnittlichen Situation bei: Einkommen, Gemeindeabgaben und damit Mitteln der Gemeinden sowie unterdurchschnittliche Kaufkraft.

LES Kap 3

 

Strategische Leitprojekte; Gesamtregionale Strategieumsetzungsprojekte in folgenden Bereichen: Marke/Markenweiterentwicklung: Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thaytal, Qualitätspartner, Familienregion, Dableiben und Zuzug,. Betreuung, Sicherheit, Resilienz, Maßnahmen Krisenbewältigung; LebensLangesLernen (alle AF), Sensibilisierungs- und Bewusstseinsmaßnahmen, Planungen und Konzepte in allen 4 Aktionsfeldern,

80%

3.1.2

Qualitätspartner – Einzelinvestitionen

50%

 

A2 Weiterentwicklung Wirtschaftskooperationen

70%

 

A3 Freizeitwirtschaftes und/oder touristisches  Marketing

40%

 

Bonus A3/A4

5 Gemeinden umfasst: 10%, 10 Gemeinden umfasst 20%, 14Gemeinden umfasst 30%

 

B 2 Innovation Investitionen

50%

 

B 3 Digitalisierung

70%

 

B 4: Freizeitinfrastruktur

       Ehrenamtlich oder kommunal getragen Bonus:

60%

10%

3.2

3.2. Kooperative Investitionen

65%

 

3.2. Einzelbetriebliche Investitionen

40%

 

3.2 D: In Wert Setzung Pflanzen

70%

 

3.2 E Vernetzung Kultur, Mittelalter

70%

3.3

3.3 C: Lebensraum Dörfer

70%

 

3.3 D: Digitale Technologien

80%

 

3.3 E: Gesundheit,

70%

 

3.3 F: Nah. Versorgt: Planungen (anreb. Kosten max, 30000.-)

NahVersorgt: Investitionen sowie Digitalisierung Next Generation Nahversorger

70%

50%

3.4.2

B2: Steigerung Anlageneffizienz, Veredelung

40%

 

B3: Initiativen neue Methoden wie EEG

60%

 

C: Hitze – Resistenz Pflanzen

60%

 

B3+C: Bonus bei Teilnehmern aus mind. 5 Gemeinden

10%

 

D: Dezentrale Dienstleistungen: Investitionen:

50%

 

E: Investitionen Reduktion Treibhausgase:

40%

 

Projekt enthält Digitalisierungsmaßnahmen

5%

 

Projekt wird mehrheitlich von Frauen (60%) getragen oder ist besonders auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtet:

5%

 

Projekt für Menschen mit Beeinträchtigungen

5%

 

Boni sind kombinierbar soweit die maximale Förderintensität lt GAP nicht überschritten wird.

 

Kooperation

In Niederösterreich: Fördersätze wie oben angeführt

 

 

Österreich

80%

 

Transnational

80%

 

Ggf. können bei Kooperationsprojekten mit Partnern aus Österreich oder transnationalen Partnern auch die Fördersätze des Leader-Partners angewandt werden.

 

Maximale Förderhöhe aus LEADER-Mitteln entsprechend GAP: 80%, produktive Investitionen: 65%. Boni können bis zu dieser maximalen Förderhöhe kombiniert werden. Sofern nicht beihilfenrechtlich zwingend andere Fördersätze anzuwenden sind, gelten die oben angeführten Fördersätze:

Prozentangaben beziehen sich dabei auf die förderbaren Projektgesamtkosten; Angaben zur Mindestanzahl von Gemeinden/Gemeindegebiete, die in Projekten integriert sind, beziehen sich auf Mitgliedsgemeinden des Waldviertler Wohlviertels Region Nationalpark Thayatal. Werden Projekte von mehreren Projektträgern zu einem Strategieteilbereich abgestimmt aber als Einzelprojekte durchgeführt, so ist, falls ein Bonus für innerregionale Kooperation vorgesehen ist, dieser zuzuerkennen.

Sofern ein Projekt beihilfenrechtlich unter das Wettbewerbsrecht fällt, ist grundsätzlich die für den Projektträger günstigste, rechtlich anwendbare Regelung anzuwenden. Förderhöhe 40% oder Gruppenfreistellungsverordnung oder de minimis-Regel.

Anrechenbare Projektkosten: ausgenommen der oben angeführten strategischen Leitprojekte betragen die anrechenbaren Kosten je Projekt mindestens € 10.000- und maximal € 150.000.- oder wie im jeweiligen Call (bis maximal € 150.000.- / Projekt) angegeben.

Wie ebenfalls oben dargelegt (z.B. Kap. 2.2) hat die LAG zur Ermöglichung von Projekten sowie zur Sicherstellung der Gesamtwirksamkeit von Projekten beschlossen, Kernprojekte die zur Umsetzung der Strategie von zentraler Bedeutung sind, unter bestmöglicher Einbindung regionaler Akteure selbst durchzuführen. Diese unterliegen dem normalen Projektauswahlverfahren.

Projekte können auch als sogenannte Schirmprojekte und/oder mit dem Draft Budget-Ansatz durchgeführt werden. Falls in Projekten auch andere Förderungen in Anspruch genommen werden und dadurch der geltende maximale Fördersatz überschritten wird, erfolgt eine Reduktion der LEADER – Förderung auf das maximal mögliche Ausmaß.

6.2.3 Projektauswahlkriterien

BEWERTUNG VON PROJEKTEN hinsichtlich des Beitrages zur Umsetzung der LES

Die Bewertung erfolgt durch die Bewertung folgender Kriterien in Anlehnung an das österreichische Schulnoten – System: 1= entspricht sehr gut; 5 = negativer Beitrag mit dem in der LEADER – Periode 2014 -2022 bereits 75 Projekte bewertet wurden und mit dem daher gute Erfahrungen bestehen. Die Kriterien wurden den weiterentwickelten Schwerpunkten der Strategie angepasst:

Indikatoren: Projektbeitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie

Gewichtung

Note

Note gewichtet

Beitrag Hauptziele LES (Kap. 3 Übersicht)

2

 

0

Beitrag Markenpolitik: Region mit Nationalparkqualitäten Qualitätsweiterentwicklung

2

 

0

Beitrag „Da bleiben, Zurückkehren, Zuzug“

2

 

0

Beitrag Weiterentwicklung Familienregion -Kinder – Betreuung

2

 

0

Beitrag Kooperatives Wirtschaften, Kooperationsgrad und Vernetzung 1.)

2

 

0

Beitrag Fördermittel zur regionalen Wirtschaft

1

 

0

Höhe des Beitrags zu zumindest zu einem Strategieteil in einem Aktionsfeld

1

 

0

Beitrag Sozialkompetenz in der Region

1

 

0

Nachhaltigkeit ökonomisch

1

 

0

Beitrag Erhalt biologische Vielfalt sowie ökologischer, sozialer Nachhaltigkeit

1

 

0

Innovation bezogen auf die Region

1

 

0

Klimaschutz, Klimawandelanpassung

2

 

0

Multisektorale Ausrichtung des Projekts

1

 

0

Beitrag zur Digitalisierung

1

 

0

Direkte/indirekte Schaffung/Erhaltung Arbeitsplätze in der Region

1

 

0

Auswirkung auf regionale Kaufkraft

1

 

0

Auswirkung Kaufkraftbindung an Region

1

 

0

Beitrag jew. Grundstrategie nach Treacy/Wiersema 2.)

1

 

0

Auswirkung Frauen der Region 3.)

1

 

0

Auswirkung Jugend der Region 3.)

1

 

0

Auswirkung weniger Involvierter der Region 3.)

1

 

0

Regionale Wirksamkeit 4.)

1

 

0

Ausgewogene Wirksamkeit Leader in der Region

1

 

0

Auswirkung Querschnittsthemen: Lebenslanges Lernen, Menschen m. Beeinträchtigungen

1

 

0

Erwartete Projektwirksamkeit bezogen auf den Fördermittelbedarf

1

 

0

SUMMEN: Anzahl G/Summen

32

 

0

Gewichtete Durchschnittsbewertung:

 

 

0

Die Projektbeurteilungen durch den LAG–Entscheidungsausschuss werden vom LAG–Management durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen vorbereitet.

Punktebewertung/Kriterien: ad 1.) Kooperationsgrad: Zusammenarbeit: 90% der Regionsgemeinden sind involviert = 1; rein örtlicher Charakter = 5; ad 2.) Beitrag zur maßnahmenspezifischen Grundstrategie (z.B. Kundenpartnerschaft); ad 3.) Bewertung 3 = neutral, es muss wenigstens in einem der Kriterien die Note 2,5 oder besser erreicht werden; „weniger Involvierter“ meint beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Migranten ad 4.) regionale Wirksamkeit (= Außenwirkung) über LEADER – Regionsgrenzen = 1

Bewertung von Projekten im Strategiebereich Innovation: Diese werden unter der Annahme bewertet, dass die Innovation erfolgreich ist. Die Gewichtung des Kriteriums Innovation ist in diesem Fall 5. Ebenso können Gewichtungen besonderen Schwerpunkten angepasst werden.

Kriterien: Markenpolitik Waldviertler Wohlviertel Nationalpark Thayatal und Klimaschutz, Klimawandelanpassung: In diesen beiden Kriterien muss eine Mindestbewertung von 2,6 erreicht werden – Projekte die dies nicht erreichen, leisten einen zu geringen Beitrag zur Umsetzung der Strategie und können daher nicht unterstützt werden.

Mindestbewertung um einen entsprechenden Beitrag zur Umsetzung der LES nachzuweisen:

Die – nach der gemeinsamen Bewertung durch das PAG – erreichte gewichtete Durchschnittsbewertung muss mindestens 2,6 betragen, Mit der Bewertung 2,6 oder besser wird der entsprechende Beitrag zur Umsetzung der LES festgestellt und dem Projekt inhaltlich zugestimmt.

Weitere Darlegungen zur Bewertung finden sich in der Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums.

Kooperationsprojekte: unterliegen dem oben angeführten Auswahlverfahren. Förderfähig sind die Anbahnungskosten und Vorbereitungskosten von nationalen (ausgenommen Niederösterreich) und transnationalen Kooperationsprojekten sowie die Durchführung der Projekte. Kooperationsprojekte sind nur unter Beteiligung der LAG zu wichtigen Teilen der Strategie sowie entsprechend Kap. 3.9 möglich. Transnationale Kooperationsprojekte unterliegen ggf. einem zusätzlichen Auswahlverfahren durch das BMLFUW auf Basis der, von diesem Ministerium bekanntgegebenen Auswahlkriterien.

Verfahren zur Änderung von Auswahlkriterien: In begründeten Fällen können die oben dargestellten Auswahlkriterien = Bewertungskriterien von Projekten im Laufe der Periode abgeändert werden. Änderungen werden der Verwaltungsbehörde zur Kenntnis gebracht. Jede Änderung wird im Sinne der Transparenz nach Nichtuntersagung durch die Verwaltungsbehörde auf der Regionshomepage veröffentlicht.

6.3 Darstellung der Transparenz der Entscheidungen

  • Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte der Strategie auf der Regionshomepage.
  • Projektskizzen sind nach einer ersten Kontaktaufnahme in jedem Fall schriftlich per Mail mit Empfangsbestätigung an das LAG–Management- zwecks objektiver Nachverfolgbarkeit – zu übermitteln – ein entsprechendes Formular wird ebenfalls auf der Homepage veröffentlich.
  • Calls zur Projekteinreichung inklusive einer Darstellung der jeweiligen Fördersätze sowie ggf. unter Angabe der maximal anrechenbaren Kosten werden auf der Homepage der Region zumindest 8 Wochen vor Ablauf der Vorlagefrist von Projekten veröffentlicht.
  • Verfahren zur Beurteilung der Projekte inklusive Checkliste A und B (Kap. 6.2) und mögliche Fördersätze /Boni sowie Erläuterungen ggf. Änderungen werden auf der Homepage veröffentlicht.
  • Projekte, bei welchen der Entscheidungsausschuss einen entsprechenden Beitrag zur Umsetzung der Strategie festgestellt hat, werden nach Vorliegen der formalen Genehmigung durch die Förderstellen in kurzer Form – soweit rechtlich (Datenschutz, Urheberrechte…) möglich – inklusive einer kurzen Begründung, aus welchen Gründen die Zustimmung erfolgte, auf der Homepage der Region veröffentlicht.
  • Sollten Projekte im Wege der oben angeführten Beurteilung auf elektronischem Weg, nicht die erforderliche Zustimmung finden, so kann der Projekteinreicher, sofern er dies wünscht, sein Projekt bei der nächsten Sitzung des Entscheidungsausschusses nochmals persönlich vorstellen, wonach eine Neubewertung stattfindet.
  • 3x jährlich wird die LAG in geeigneter, einer breiten Regionsöffentlichkeit zugänglichen schriftlichen Form (z.B. Regionshomepage oder durch Infoheft oder Beiträge in lokalen Medien mit entsprechenden Leserzahlen, Gemeindezeitungen) über genehmigte Projekte inklusive Begründung informieren.
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